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Weil es grundsätzlich im bayerischen Kommunalrecht verschiedene Möglichkeiten gibt seine Stimmen abzugeben, klärt das Landratsamt Neu-Ulm seine Bürger umfassend auf. Damit sind die Bürger für die anstehende Wahl perfekt vorbereitet: Sobald mehrere Wahlvorschläge vorliegen – was bei den meisten Gemeinden und beim Kreistag der Fall ist – können die Wähler eine bestimmte Liste ankreuzen. Damit erhält die Partei oder Wählergruppe so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfasst. Wählt der Wahlberechtigte nur einzelne Kandidaten dieser Liste aus, kann er diesen bis zu drei Stimmen geben. Die Vergabe von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man Kumulation. Möchte sich der Bürger nicht auf einen Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe beschränken, so kann er auch „panaschieren“, also seine Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Als letzte Möglichkeit können auch Stimmen an Einzelpersonen kumuliert sowie panaschiert vergeben und zusätzlich eine Liste angekreuzt werden. Dadurch werden die noch offenen Stimmen den Kandidaten der angekreuzten Liste von oben nach unten zugerechnet, die keine Einzelstimme erhalten haben.
Zu viele ungültige Stimmenabgaben
Bei allen Freiheiten ist trotzdem Vorsicht geboten: Die insgesamt zur Verfügung stehende Stimmenzahl darf keinesfalls überschritten werden. Schon ein Kreuz zu viel kann die gesamte Stimmenabgabe für ungültig erklären – ein Vorfall, der leider viel zu häufig eintritt: Bei der Kreistagswahl 2008 konnten etwa 3.000 abgegebene Stimmzettel nicht gewertet werden.
Richtiges Wählen lernen im Internet
Damit die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger perfekt auf das Wahlverfahren vorbereitet sind, bietet der Landkreis Neu-Ulm für die anstehende Kreistagswahl einen besonderen Service. Auf seiner Homepage finden sich Musterstimmzettel, auf denen das Wählen spielerisch geprobt werden kann. Dann steht einem erfolgreichen Wahlgang am 16. März nichts mehr im Wege.