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Landkreis Neu-Ulm führt neue Corona-Regeln ein
Corona-Ampel auf Rot

Landkreis Neu-Ulm führt neue Corona-Regeln ein

Symbolbild. VR-Bank Neu-Ulm spendet und unterstzützt in den Landkreis geflüchtete Ukrainer. Foto: Daniel M. Grafberger
Symbolbild. VR-Bank Neu-Ulm spendet und unterstzützt in den Landkreis geflüchtete Ukrainer. Foto: Daniel M. Grafberger

Im Landkreis Neu-Ulm ist die Corona-Ampel jetzt auf Rot. Damit einher gehen neue Schutzmaßnahmen. Diese Regeln müssen jetzt beachtet werden.

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 53,7 hat der Landkreis Neu-Ulm heute den Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit tritt ab morgen, 23.10.2020, die Warnstufe Rot in Kraft. Das heißt, dass dann zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen folgende weitere Maßnahmen gelten.

Sperrstunde und Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen. Private Feiern sind mit maximal 5 Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt. Sperrstunde ab 22:00 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22:00 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22:00 Uhr.

Keine Maskenpflicht für Grundschüler

Eine Maskenpflicht für Grundschulen auch am Platz während des Unterrichts wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Schüler in einer festen Klasse unterrichtet werden, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Neu-Ulm. Dasselbe gilt für feste Gruppen, die schulische Ganztagesangebote oder eine Mittagsbetreuung besuchen. Das Landratsamt Neu-Ulm erlässt hierzu eine Allgemeinverfügung, die ab morgen, 23.10.2020, in Kraft tritt. Hintergrund ist, dass das Infektionsgeschehen bis jetzt auf keinen größeren Ausbruch zurückzuführen ist, der in Zusammenhang mit einer Grundschule steht. „Seit Beginn des Schuljahres wurden in neun Klassen an sechs Grundschulen bestätigte Fälle gemeldet“, erläutert Landrat Thorsten Freudenberger. „Dabei kam es kaum zu Folgeinfektionen innerhalb der Klasse. Eine intensive Abwägung hat ergeben, dass wir bei insgesamt 316 Klassen und 6.502 Grundschülerinnen und -schülern daher eine Maskenpflicht derzeit nicht für angemessen halten. Das aktuelle Infektionsgeschehen wird mit Blick auf diese Regelung täglich sorgfältig beobachtet. Im Bedarfsfall werden wir umgehend reagieren und lokal oder landkreisweit Maßnahmen treffen. Dabei ist es uns wichtig, stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Einschränkungen für einzelne, besonders für Kinder, so gering wie möglich zu halten.“

Hier gilt eine zusätzliche Maskenpflicht

Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf und in Hochschulen. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Landrat Freudenberger appelliert an Bevölkerung

Angesichts der steigenden Infektionszahlen bittet Landrat Thorsten Freudenberger um Vorsicht, Geduld und Verständnis: „Corona ist eine außerordentliche Belastungsprobe – für unseren Landkreis, aber vor allem für uns alle ganz persönlich. Unabhängig davon, wie man zu Corona allgemein oder zu einzelnen Maßnahmen steht, bitte ich dringend darum, die mögliche Überlastung der Gesundheitsämter endlich stärker in den Blick zu nehmen.“ Außerdem fügte er an: „Die Gesundheitsämter arbeiten am absoluten Limit. Bei stark steigenden Infektionszahlen wird es unmöglich, alle Infizierten sowie deren Kontaktpersonen zu identifizieren und isolieren. Aber nur so lassen sich Infektionsketten wirksam unterbrechen. Klappt dies nicht mehr, führt dies zu einer unkontrollierten Virusausbreitung mit unabsehbaren Folgen. Daher setzen wir weiterhin auf die Disziplin und Vernunft, die viele Menschen in vorbildlicher Weise zeigen. Alle können mit Abstand, Mundschutz und Hygiene einen ganz persönlichen Beitrag leisten, um Schlimmeres zu vermeiden. Darum bitten wir!“

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