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Handwerkskammer Ulm: „Lockdown trifft Betriebe hart“
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Ausgangssperre

Handwerkskammer Ulm: „Lockdown trifft Betriebe hart“

Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HWK) Ulm. Foto: Armin Buhl

Ein neuer bundesweiter Lockdown gilt seit Mitte Dezember für Deutschland. Wie hiervon die Betriebe der Handwerkskammer Ulm betroffen sind, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich.

„Der von Bund und Ländern beschlossene Lockdown trifft viele unserer Betriebe hart und schnürt den Gürtel noch ein weiteres Mal enger“, erklärt Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, Dr. Tobias Mehlich zu dem bundesweiten Lockdown. Friseure und Kosmetiker dürfen ihr Handwerk gar nicht ausüben und Bäcker, Metzger und Konditoren müssen ihren gastronahen Betrieb bis mindestens 10. Januar 2021 schließen. Aber auch Raumausstatter, Elektriker, Schuster, Orthopädieschuhmacher, Goldschmiede, Instrumentenbauer und Schneider – um nur einige zu nennen – sind seit Mitte Dezember von den Maßnahmen betroffen, weil die Kunden aufgrund der verordneten Ausgangssperre die Verkaufsgeschäfte nicht mehr aufsuchen dürfen. „Dem Handwerk brechen hier wichtige Einnahmen weg, viele Betriebe machen mit dem Weihnachtsgeschäft einen Großteil ihres Jahresumsatzes. Andererseits werden auch viele Betriebe die Tage über Weihnachten und Neujahr ohnehin für eine Betriebsruhe nutzen“, betont Mehlich.

Betriebe leiden unter jeder Verlängerung der Maßnahmen

Das regionale Handwerk trage laut Mehlich die aktuellen Maßnahmen und umfassenden Kontaktbeschränkungen trotzdem grundsätzlich mit, denn es sei derzeit der richtige Weg, um das Infektionsgeschehen in der Pandemie einzudämmen. Gesundheitsschutz ist insofern auch Betriebe-Schutz. „Mit jeder weiteren Verlängerung der Maßnahmen leidet die betroffenen Betriebe aber zunehmend unter den Auswirkungen des Lockdowns. Handwerksbetriebe müssen arbeiten dürfen, wo immer es der Gesundheitsschutz zulässt. Handwerker sind systemrelevant und dürfen und sollen deshalb weiter wie gewohnt arbeiten und ihre Leistungen beim Kunden erbringen. Auch telefonische Beratung ist weiterhin wie gewohnt möglich“, so der Hauptgeschäftsführer weiter.

„Betriebe müssen finanziell entschädigt werden“

„Die von den Schließungen mittelbar und unmittelbar betroffenen Betriebe müssen nun zeitnah und in angemessenem Umfang finanziell entschädigt werden, um diese massiven Umsatzeinbußen zu kompensieren“, betont Mehlich. „Bislang lässt die Auszahlung der angekündigten Hilfsgelder immer noch auf sich warten. Für viele Handwerksbetriebe ist es aber lebensnotwendig, dass die Gelder nicht nur theoretisch zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich und zügig auf den Konten der Betriebe ankommen. Nur so kann ein größerer und dauerhafter Schaden abgewendet werden.“

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