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Corona-Soforthilfe-Programm für das Handwerk verlängert
Liquiditätsschwierigkeiten durch Corona-Krise

Corona-Soforthilfe-Programm für das Handwerk verlängert

Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Symbolbild. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Foto: photodesign armin buhl

Das Soforthilfe-Programm wird über den 31. Mai 2020 hinaus um drei Monate verlängert und sogar erweitert. Damit können nun mehr Betriebe finanzielle Hilfe beantragen.

Mit dem Soforthilfe-Programm erhalten Handwerksbetriebe, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, finanzielle Unterstützung. Über 52 Millionen Euro wurde bisher an die Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee ausgegeben. Nun wurde das Programm um drei Monate verlängert, läuft damit über den 31. Mai hinaus. Ab Juni können zudem auch Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitern einen Soforthilfeantrag stellen.

7.200 Anträge auf Soforthilfe

Seit nunmehr acht Wochen können Handwerksbetriebe mit Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise bei der Handwerkskammer Ulm Soforthilfe-Zuschüsse von Land und Bund abrufen. Bislang sind insgesamt fast 7.200 Anträge auf Soforthilfe von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee eingegangen. 5.230 der eingegangenen Anträge sind bereits positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen worden. Gut zwölf Prozent der Anträge stammen aus dem Alb-Donau-Kreis, neun Prozent aus dem Stadtkreis Ulm, elf Prozent aus dem Landkreis Biberach, acht Prozent aus dem Landkreis Heidenheim, fast 21 Prozent aus dem Ostalbkreis, knapp 17 Prozent aus dem Bodenseekreis und 22 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg. Auch bei den Gewerken sind Trends festzustellen. Die meisten Anträge stellten insbesondere Friseure, Kosmetiker, Kfz-Betriebe, Gebäudereiniger, Elektrotechniker, Fliesenleger, Bäcker und Fotografen.

Keine zweite Antragswelle erwartet

Die Handwerkskammer Ulm erwartet aber keine neuerliche Antragsflut auf Soforthilfe. „Die Zeit der Zuschussverteilung sollte nun zu Ende gehen. Die Zuschüsse waren wichtig für die schnelle Sicherung. Jetzt brauchen wir aber Signale nach vorne, ohne Geld zu verschenken“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Es sei jetzt ein günstiger Zeitpunkt für die Politik, private und öffentliche Aufträge zu ermöglichen und anzureizen. Denn: Aufträge sind besser als Zuschüsse oder reine Finanzspritzen, für die es keine Gegenleistung gibt.

HWK: Konjunktur ankurbeln durch Steuerbonus

Investitionsanreize für Verbraucher kurbeln laut HWK gleichzeitig die Konjunktur im Land an, weil Handwerksbetriebe Arbeitgeber und Steuer- und Sozialabgabenzahler sind. Deshalb setze sich die Handwerkskammer Ulm für einen befristeten, erweiterten Steuerbonus ein: Wer Handwerker beauftragt, soll diese Kosten direkt von der Steuerlast absetzen können – über einen eigenständigen Bonus mit Höchstbetrag von 12.000 Euro auf nicht allein haushaltsbezogene Leistungen. Zwar gibt es bereits eine steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Diese ist allerdings auf 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten und maximal bis 1.200 Euro pro Jahr auf haushaltsbezogene Leistungen beschränkt.

Geld für Handwerksleistungen in Kommunen

Die Handwerkskammer unterstützt zudem auch die Überlegungen für ein Investitionsprogramm für Kommunen. So könnten auch klamme Gemeinden an bestehenden Aufträgen festhalten und notwendige Investitionen in ihre Infrastruktur tätigen. Gleichzeitig könnten sinnvolle Modernisierungen zum Klimaschutz, Energieeffizienz oder auch in der Digitalisierung der Liegenschaften vorgenommen werden. „Der Handwerkerbonus ist erprobt und ein sinnvolles Instrument zum Ankurbeln von privaten Aufträgen. Zudem müssen wir uns um die Kommunen mühen, denn sie tragen viel Stabilität in unser lokales Handwerk. Wir freuen uns, dass der Sachverständigenrat diese Position des Handwerks bestätigt und öffentliche und private Investitionen anreizen will“, sagt Mehlich.

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