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Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Andernfalls muss für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt gezahlt werden. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Meldepflicht bis 31. März
Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Arbeitsagentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. So wird eine Ordnungswidrigkeit vermieden, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochentags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer der Agentur beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Ulm.
Hauptsitz in der Münsterstadt
Die Agentur für Arbeit Ulm hat ihren Hauptsitz in der Münsterstadt Ulm und der Bezirk erstreckt sich über den Stadtkreis Ulm sowie die Landkreise Alb-Donau und Biberach. Der Ulmer Agenturbezirk liegt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern und deckt den württembergischen Teil der Wirtschaftsregion Donau-Iller ab.
Die 156 Agenturen für Arbeit mit ihren etwa 600 Niederlassungen in Deutschland setzen die Aufgaben der Bundesagenturen (BA) vor Ort um. Außerdem haben die Agenturen gemeinsam mit Landkreisen oder kreisfreien Städten 302 Jobcenter eingerichtet. Dazu kommen die Familienkassen der BA mit rund 100 Standorten.