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Seit Anfang August 2020 sollen Ausbildungsbetriebe mit wenig Aufwand prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Ausbildungsprämie im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ erfüllen und diese beantragen. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit werden die dafür notwendigen Informationen und Antragsformulare zum Download angeboten.
Ausbildungsplatzangebot in den Unternehmen soll aufrechterhalten werden
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ will die Bundesregierung kleine und mittelständische Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen. Gleichzeitig sollen sie dazu motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Dazu Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm betont: „Es ist entscheidend, dass das Ausbildungsniveau auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hoch bleibt. Jeder Ausbildungsplatz weniger bedeutet für Ausbildungssuchende eine fehlende Zukunftschance und für Unternehmen eine fehlende Fachkraft von Morgen.“
Welche Unternehmen gefördert werden
Gefördert werden Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Ziel ist es, Ausbildungsplätze zu erhalten, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden und die Übernahme bei Insolvenzen zu begünstigen. Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dabei nicht relevant. Entscheidend ist ausschließlich der Beginn der Berufsausbildung. Die Prämien erhalten die Betriebe, sobald die Probezeit erfolgreich abgeschlossen ist.
Für die Förderung kommen kleine und mittlere Unternehmen infrage, die wie folgt ausbilden:
Die Ausbildungsprämien: