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Stadt Memmingen will Gastronomen unterstützen
Erweiterung der Außenflächen

Stadt Memmingen will Gastronomen unterstützen

Barbara Büchele, Inhaberin des Café Bienvenue, Oberbürgermeister Manfred Schilder, Stadtmarketingbeauftragte Alexandra Hartge, Bürgermeisterin Margareta Böckh, Andreas Land, Leiter des Amts für Brand- und Katstrophenschutz, Ordnungsamtsleiter Michael Foit und Roland Stoeber vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz im Gespräch. Foto: Alexandra Wehr/ Stadt Memmingen
Barbara Büchele, Inhaberin des Café Bienvenue, Oberbürgermeister Manfred Schilder, Stadtmarketingbeauftragte Alexandra Hartge, Bürgermeisterin Margareta Böckh, Andreas Land, Leiter des Amts für Brand- und Katstrophenschutz, Ordnungsamtsleiter Michael Foit und Roland Stoeber vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz im Gespräch. Foto: Alexandra Wehr/ Stadt Memmingen

Memmingen will der Gastronomie unter die Arme greifen. Die Stadt macht mehr Flächen für Außenbestuhlung möglich. Welche Regeln gelten.

 „Unsere Gastronomen sind durch die Beschränkungen der vergangenen Monate stark gebeutelt. Mir ist deshalb wichtig, dass Flächen zur Außenbestuhlung in diesem Jahr vergrößert werden können, wo es nur irgend möglich und vertretbar ist“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder bei einer Begehung von Gastronomiebetrieben der Innenstadt. „Die Abgaben werden trotz größerer Flächen der Sondernutzung nicht steigen. Es geht uns als Stadt nicht darum, Geld zu verdienen, sondern unseren Gastronomen in dieser schwierigen Lage zu helfen“, betont der Oberbürgermeister.

Möglichkeiten und Grenzen für die Betriebe

Die Memminger Gastronomen wurden im Vorfeld von Stadtmarketingbeauftragter Alexandra Hartge angeschrieben, um das Interesse an einer Erweiterung der Fläche für die Außenbestuhlung anzumelden. Rund 20 Gastronomenwollen das in Anspruch nehmen. Oberbürgermeister Manfred Schilder, Bürgermeisterin Margareta Böckh, Ordnungsamtsleiter Michael Foit, Amtsleiter Andreas Land und Roland Stoeber vom Amt für Brand- und Katstrophenschutz sowie Alexandra Hartge besuchten alle interessierten Betriebe und besprachen Möglichkeiten und Grenzen mit den Inhabern.

Welche unterschiedlichen Bedingungen es gibt

Jeder Platz, jede Straße und Gasse bietet unterschiedliche Bedingungen. Zu berücksichtigen sind in jedem Fall die Flucht- und Rettungswege. Auch ein Abstand von 1,5 Metern zwischen einem Sitzplatz und passierenden Fußgängern muss eingehalten werden. Sollte eine Erweiterung nur in Richtung eines Nachbarn möglich sein, müssen Eigentümer und Mieter des Nachbarhauses einverstanden sein.

Entspannung der wirtschaftlichen Lage

Nicht jedem Betrieb kann zusätzliche Fläche angeboten werden und auch nicht jeder Gastronomie gleich viel Fläche. „Wir können aber doch vielen Gastronomen sehr entgegenkommen und hoffen, dass dies in der aktuellen Krisenzeit zu einer Entspannung ihrer wirtschaftlichen Lage beitragen kann“, betont Oberbürgermeister Schilder.

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