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Landratsamt Unterallgäu
Landratsamt Unterallgäu

Landratsamt Unterallgäu

Im Landratsamt Unterallgäu rechnet man schon bald mit einem Engpass beim Ausstellen neuer EU-Führerscheine. Wer noch seinen alten „Lappen“ hat, sollte ihn daher lieber jetzt als später austauschen.

Er passt in so gut wie jeden Geldbeutel und ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig: Der EU-Kartenführerschein. Trotz dieser Vorteile haben viele Fahrer noch ihren alten rosafarbenen oder grauen „Lappen“ aus Papier.

Was Du heute kannst besorgen…

Zum Umtauschen besteht derzeit laut Rita Helms noch keine Pflicht. Wer von Papier auf Karte umsteigen möchte, sollte den neuen Führerschein aber möglichst bald beantragen. Dazu rät die Leiterin der Führerscheinstelle am Landratsamt Unterallgäu. Bus- und Lastwagenfahrer müssen darüber hinaus spezielle Regelungen beachten.

Engpässe bei der Ausstellung neuer Führerscheine

Grundsätzlich sind alle (bis Ende 2012) ausgestellten Führerscheine für Autos, Motorräder oder landwirtschaftliche Maschinen bis 2033 gültig. Alle ab 2013 ausgestellten neuen Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der Befristung der neuen EU-einheitlichen Führerscheine könnte es im Vorfeld zu Engpässen beim Ausstellen von Führerscheinen kommen, so Helms. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte man deshalb schon jetzt ans Umtauschen denken.

Den alten „Lappen“ gegen den EU-Führerschein eintauschen

„Gerade wenn der bisherige Führerschein nicht mehr so gut lesbar und das Foto schon etwas verblichen ist, sollte der EU-Kartenführerschein bald beantragt werden.“ Wer das tun will, kommt ins Landratsamt und bringt ein biometrisches Foto mit. Zudem den Personalausweis oder Reisepass sowie den bisherigen Führerschein. Der neue Führerschein kostet 24 Euro und ist etwa nach drei Wochen da.

Neuer Führerschein statt Fahren ohne Fahrerlaubnis

Im Gegensatz zu Autoführerscheinen können alte Führerscheine für Busse und Lastwagen schon jetzt ablaufen. Sie sind nur bis zum 50. Geburtstag des Fahrers gültig. Danach müssen sie verlängert werden, so Rita Helms. Wer das nicht tut und trotzdem fährt, begeht eine Straftat: Nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall droht nach Helms Worten eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Sonderfall Bus- und Lastwagen-Führerscheine

Wird der Führerschein verlängert, ist er auf fünf Jahre befristet gültig. Also so wie alle neueren Bus- und Lastwagen-Führerscheine. Für die Verlängerung brauchen Bus- und Lastwagenfahrer zusätzlich zu den üblichen Unterlagen ein ärztliches sowie ein augenärztliches Zeugnis. Busfahrer benötigen darüber hinaus ein Führungszeugnis. Zudem einen Nachweis über die geistige und körperliche Eignung.

Weitere Informationen rund ums Thema Führerschein gibt es im Internet unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein

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