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Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Leistungen für Schulbedarf, Schülerbeförderung und Lernförderung erbracht, aber auch für das Mittagessen der Buben und Mädchen in der Schule oder beispielsweise für Klassenfahrten. Anspruch auf die Leistungen haben Kinder, deren Eltern Sozialhilfe, Wohngeld und Kindergeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB II beziehen (Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wenden sich bitte nicht an das städtische Jugendamt, sondern an das zuständige Jobcenter in Memmingen, Dr.-Berndl-Platz 2). Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden – mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Kosten für die Schülerbeförderung – in der Regel als Sachleistungen durch Direktzahlungen an die Schule, die Kindertagesstätte oder den Verein erbracht. Bei Ausflügen und Klassenfahrten sind Ausnahmen möglich.
Unterstützung für Sportausrüstung möglich
Neue Regelungen haben sich im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ergeben: so ist im Einzelfall auch eine Bezuschussung von Teilhabeanschaffungen (zum Beispiel Sportausrüstung) und die Ansparung von Beträgen möglich. Leistungen werden – außer im Bereich der Teilhabe – frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Zuschüsse für Schulsachen spätestens im August beantragt werden.
Für jedes Kind eigener Antrag
Für alle Leistungen ist für jedes einzelne Kind ein gesonderter Antrag nötig. Anträge sind beim Stadtjugendamt in der Ulmer Straße 2 (Tel.: 08331/850-468) zu stellen. Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen und Antragsformulare finden Sie auch im Internet auf der Homepage der Stadt Memmingen unter http://www.memmingen.de/but.html