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Gefälschte Autoteile bei Memminger Zoll abgefangen
Produktpiraterie

Gefälschte Autoteile bei Memminger Zoll abgefangen

Gefälschte Filter wie diesen im Wert von 21.000 Euro stellte der Zoll in Memmingen sicher. Foto: Hauptzollamt Memmingen
Gefälschte Filter wie diesen im Wert von 21.000 Euro stellte der Zoll in Memmingen sicher. Foto: Hauptzollamt Memmingen

Der Zoll in Memmingen hat eine große Menge gefälschter Autoteile abgefangen. Obwohl die Produkte augenscheinlich in Ordnung waren, wurden die Beamten misstrauisch. Das ist der Weg, auf dem wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden kann.

Eine zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen. Ebensolche gefälschte Waren wurden nun beim Zollamt in Memmingen angemeldet. Hierbei handelte es sich um gefälschte Autoteile dreier namhafter deutscher Hersteller. Der Gesamtwert der Waren betrug rund 21.000 Euro. Angemeldet wurden die Waren für eine Firma aus Niedersachsen.

Recherche machte skeptisch

Die Aufgabe der Zöllner ist es, eingehende Waren zu überprüfen. Denn immer wieder kommen gefälschte Waren ins Land. Einige davon sind sogar den Originalen täuschend ähnlich. Beim Fall der nachgemachten Öl- und Luftfilter in Memmingen zeigten die Produkte beim ersten Blick keine Auffälligkeiten. Auch die Frachtpapiere und Verpackungen schienen ordnungsgemäß. Da ein Zollbeamter den Waren gegenüber dennoch skeptisch war, stellte er eine Recherche an. Von einem örtlichen Autohändler erfuhr er, dass BMW aus dem Drittland, aus welchem die Autoteile stammten, keine Produkte bezöge.

Sodann wurden Muster von sämtlichen zur Zollabfertigung angemeldeten Öl-, Kraftstoff- und Innenraumfiltern für Kolbenverbrennungsmotoren zu einer genauen Prüfung geschickt. Diese nahmen die drei Rechteinhaber vor, um den Verdacht einer Schutzrechtsverletzung eindeutig zu klären. Schließlich hatten die Rechteinhaber alle Autoteile als gute Fälschungen erkannt. Anschließend beantragten sie gemäß Artikel 23 der EU Verordnung Nr. 608/2013 die Vernichtung der 6.132 Filter.

Zoll kann im Voraus beauftragt werden

Inhaber von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Patente können beantragen, dass Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz aktiv werden. Der Zoll hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr an. Gefälschte Produkte verursachen dabei nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden. Sie können auch für die Verbraucher ein erhebliches Risiko darstellen. Im Falle der gefälschten Autoteile in Memmingen können zum Beispiel Motorschäden an Fahrzeugen die Folge sein.

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