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Mit dem Flexibus soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Unterallgäu bedarfsgerecht gestaltet und die Mobilität im ländlichen Raum verbessert werden. Der Bus soll unabhängig von einem festen Fahrplan bis zu 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrt per Telefon, Internet oder App angefordert werden können. Die Fahrzeuge sollen barrierefrei und damit auch für Rollstuhlfahrer geeignet sein und ein engmaschiges Netz aus Haltepunkten bedienen. So sollen zum Beispiel Senioren oder Menschen mit Behinderung nahezu von Tür zu Tür fahren und damit unabhängig bleiben können.
Gemeinsames Callcenter angedacht
Angeboten werden soll der Flexibus von den im jeweiligen Gebiet bereits mit einer Liniengenehmigung ausgestatteten Verkehrsunternehmen. Diese sollen auch das dazugehörige Callcenter betreiben oder sich dieses als Dienstleistung einkaufen können. Vorrangig strebt der Landkreis jedoch ein gemeinsames Callcenter für alle Gebietsknoten beim Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) in Krumbach an. Ob dies möglich ist, muss der VVM allerdings erst noch prüfen und in seinen Gremien entscheiden.
Kreistag entscheidet endgültig über Starttermin
Geplant ist, dass der Flexibus ab kommendem Jahr nach und nach im Unterallgäu eingeführt wird. Wie das System in den einzelnen Gebietsknoten umgesetzt wird, soll mit den betroffenen Gemeinden und Verkehrsunternehmen, dem ÖPNV-Beirat und den örtlichen Behindertenbeaufragten abgestimmt werden. Das letzte Wort hat anschließend der Kreisausschuss des Unterallgäuer Kreistags, der die Betriebsaufnahme im jeweiligen Knoten beschließt. Darüber hinaus will die Kreisverwaltung prüfen, ob auch an den Landkreis angrenzende Städte wie Memmingen und Buchloe ans Flexibus-System angebunden werden können. Zudem gibt es laut Alfred Böhm, Sachgebietsleiter am Landratsamt, Gespräche, den Stadtverkehr Bad Wörishofen einzubeziehen.
Kreistag löst Windkraftgesellschaft auf
Zuletzt hat der Unterallgäuer Kreistag die „Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu GmbH & Co KG“ aufgelöst. Wegen der sogenannten 10-H-Regelung können im Unterallgäu keine neuen Windkraftanlagen gebaut werden. Deshalb hatte sich zuvor bereits der Kreisausschuss für eine Auflösung der Gesellschaft ausgesprochen. Diese war 2013 gegründet worden, um den Ausbau regenerativer Energien voranzutreiben.
Keine geeigneten Standorte im Unterallgäu
Die Gesellschaft sollte Windkraftanlagen bis zur Genehmigung planen und die vorbereiteten Projekte dann an Gemeinden und Bürger übergeben. 2015 musste die vom Kreis, fünf Raiffeisenbanken aus der Region, der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und der BayWa r.e. Wind GmbH ins Leben gerufene Gesellschaft allerdings auf Eis gelegt werden. Wegen der 10-H-Regelung, die vorschreibt, dass der Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung mindestens zehnmal so groß sei muss wie die Höhe des Windrads, gab es im Unterallgäu keine geeigneten Standorte mehr.