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Allgäu Airport: Alle Fakten zum Bürgerentscheid auf einen Blick
Landratsamt Unterallgäu

Allgäu Airport: Alle Fakten zum Bürgerentscheid auf einen Blick

Das Unterallgäu und Memmingen stimmen bald ab: Beteiligen sie sich? Foto: Allgäu Airport
Das Unterallgäu und Memmingen stimmen bald ab: Beteiligen sie sich? Foto: Allgäu Airport

Am Sonntag, 22. November, geht es für den Landkreis Unterallgäu und die Stadt Memmingen zur Wahl. Es soll darüber entschieden werden, ob sich Stadt und Landkreis an einer Grundbesitzgesellschaft auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts beteiligt. Der Landkreis Unterallgäu gab nun nochmal eine Übersicht für die Wahl heraus.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Rund 111.000 Unterallgäuer sind am Sonntag, 22. November, zur Wahl aufgerufen. Sie sollen, wie die Bürger der Stadt Memmingen, darüber entscheiden, ob sie sich an einer Grundbesitzgesellschaft auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts beteiligen wollen. Geplant ist, Flächen auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände in Memmingerberg zu erwerben, entwickeln und vermarkten.

Im Vorfeld sammelten die Gegner des Vorhabens Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Dem stehen parteiübergreifend die Kommunalpolitikern entgegen. Die restlichen Städte und Landkreise haben ihre Unterstützung schließlich bereits zugesagt. Der Großteil der Fraktionen möchte sich diesem Vorhaben anschließen.

Die Wahl auf einem Blick:

Was steht auf dem Stimmzettel?

Auf dem Stimmzettel stehen drei Fragen - zwei Bürgerentscheide und eine Stichfrage. Der Wähler kann alle drei Fragen beantworten. Auch wenn er eine Frage nicht beantwortet, zählen die anderen Antworten.

Bürgerentscheid 1 (vom Kreistag formuliert): „Sind Sie dafür, dass sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam mit Allgäuer Städten und Landkreisen an einer Grundbesitzgesellschaft zum Erwerb von  Grundstücken und Gebäuden auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Memmingerberg beteiligt?“

Bürgerentscheid 2 (von der Interessengemeinschaft formuliert): „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Unterallgäu es unterlässt, sich an einer Grundbesitzgesellschaft II (Nord und Süd) auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg zu beteiligen?“

Stichfrage: „Stimmen Sie dann der Frage des Bürgerentscheids 1 oder des Bürgerentscheids 2 zu?“

Warum ist eine Stichfrage nötig?

Es kann sein, dass die Ergebnisse der beiden Bürgerentscheide so ausfallen, dass ein nicht vollziehbares Ergebnis herauskommen würde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn beide Entscheide mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet werden würden. In diesem Fall entscheidet das Ergebnis der Stichfrage.

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Im Unterallgäu sind rund 111.000 Bürger abstimmungsberechtigt. Beim Bürgerentscheid ist jeder Bürger abstimmungsberechtigt, der am Abstimmungstag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz im Unterallgäu gemeldet und EU-Bürger ist.

Wo und wie lang kann man abstimmen? 

Es gibt 114 Abstimmungslokale im Landkreis. Bei welchem Wahllokal man abstimmen muss, findet man auf den Benachrichtigungskarten, die bereits von den Gemeinden verschickt wurden. Die Wahllokle sind am 22. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wo und bis wann kann man Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man am Abstimmungstag verhindert ist?

Die Briefwahlunterlagen können bei der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise bei der Verwaltungsgemeinschaft angefordert werden. Auch hierzu findet man Angaben auf seiner Abstimmungsbenachrichtigung. Wichtig ist es hier, die Postlaufzeiten zu beachten und die Briefwahlunterlagen nicht zu kurzfristig zu beantragen.

Wann ist am Abstimmungsabend mit Ergebnissen zu rechnen und wie erfährt man diese?

Die Stimmzettel werden voraussichtlich bis 19.30 Uhr ausgezählt sein. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird es im Internet veröffentlicht.

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