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Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Memmingen hat in seiner Sitzung am 11. Oktober erneut die geplante Neustrukturierung des Agenturbezirkes Memmingen einstimmig abgelehnt. Die Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und öffentlicher Hand fordern, dass die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg nicht aus dem Agenturbezirk Memmingen herausgelöst werden. Grund für die Forderung ist, dass der Wirtschaftsraum Donau-Iller mit den über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen nicht zersplittert wird.
Weitere Forderungen der Agentur für Arbeit
Das Gremium fordert weiter, die Agenturbezirke Memmingen und Kempten in Gänze zusammenzulegen und den Hauptsitz der neuen Arbeitsagentur in Memmingen zu belassen. Bestärkt sieht sich der Ausschuss durch die Tatsache, dass die ursprüngliche Planung zur Fusion der Arbeitsagenturen Ulm und Aalen in Baden-Württemberg zurückgenommen wurde. Der neue Agenturbezirk Ulm entspricht künftig dem baden-württembergischen Teil des Wirtschaftsraumes Donau-Iller, da der Bezirk um den Landkreis Biberach erweitert wurde. Für die bayerische Seite steht die Entscheidung weiter aus.
Diese Landkreise gehören zum Bezirk
Der Bezirk der Agentur für Arbeit Memmingen umfasst derzeit die kreisfreie Stadt Memmingen sowie die Landkreise Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg. Er ist mit den Landkreisgrenzen ebenso wie mit dem bayerischen Teil des Regionalverbandes Donau-Iller (Planungsregion 15) deckungsgleich.
Über den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit
Der Verwaltungsausschuss ist das Selbstverwaltungsorgan der Arbeitsagentur. Ihm gehören zwölf Mitglieder an, die paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie von den öffentlichen Körperschaften (Oberbürgermeister und Landräte) gestellt werden. Im jährlichen Wechsel leitet das Gremium ein Vertreter der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite. Der Ausschuss hat Beratungs- und Kontrollfunktion bei der Umsetzung und Gestaltung der gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Ausbildungsmarktes.