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Die weiteren Vorgehensweisen müssen erst noch abgeklärt werden. Denn bevor mit dem Ausbau der Strecke begonnen werden kann, wird es noch dauern. Das Autobahnkreuz Memmingen soll jedoch schnellstmöglich entlastet werden. „Der sechsspurige Ausbau ist langfristig sicherlich am optimalsten. An diesem Ziel halten wir fest. Realistischerweise ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Ausbau allerfrühestens in 10 Jahren erfolgen kann“, betonen Stracke und Holetschek.
Verkehrsaufkommen deutlich erhöht
Bereits im Februar 2013 hatte der Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger den sechsstreifigen Ausbau der A7 von der Anschlussstelle Memmingen-Süd bis zur Anschlussstelle Altenstadt gefordert. Dazu wandte er sich damals schriftlich an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Ursache für die damalige Forderung waren die Ergebnisse der Straßenzählungen: Von 2005 bis 2010 konnte eine deutliche die Zunahme des Verkaufsaufkommens nachgewiesen werden.
Staus und zähflüssiger Verkehr am Autobahnkreuz Memmingen
Am Autobahnkreuz Memmingen kommt es immer wieder zu Verkehrsstörungen und Staus. Grund dafür ist zum einen der stark angestiegene Schwerverkehr. Zum anderen verstärkt das erhöhte Verkehrsaufkommen am Wochenende- und Ferienverkehr die Belastung vor Ort. Dies führt seit Jahren oft auch zu einem kilometerlangen Rückstau auf den Zufahrten der A96 und A7 zum Autobahnkreuz Memmingen als auch zu Staus im Stadtgebiet von Memmingen.
Ausbau der A7 kann in „überschaubarem Zeitraum realisiert“ werden
Dr. Holzinger zeigt sich deshalb sehr erfreut: „Mit der vorliegenden Einstufung der A7 im ‚weiteren Bedarf mit Planungsrecht‘ ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der sechsstreifige Ausbau der A 7 im Abschnitt der Anschlussstelle Illertissen bis zur Anschlussstelle Memmingen-Süd in einem überschaubaren Zeitraum realisiert werden kann.“
Hintergrund
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am 16. März 2016 den ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die Weichen für die zukünftigen Verkehrsprojekte des Bundes bis 2030. Damit ist er das wichtigste Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen. Das Bundesverkehrsministerium hat sämtliche von den Ländern vorgeschlagene Projekte bewertet. Maßstäbe hierfür waren vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben und Dringlichkeit einer Realisierung. Die Projekte wurden dabei in die Kategorien „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“ eingestuft.