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Legionellen sind Bakterien, die sich unter anderem im Trinkwasser befinden können. Werden die Legionellen beispielsweise beim Duschen eingeatmet, können sie entweder eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung oder eine Lungenentzündung hervorrufen. Deshalb hat die Bundesregierung nun in der Novellierung der Trinkwasserverordnung festgelegt, dass ab November 2011 einmal jährlich alle gewerblich genutzten Gebäude auf Legionellen untersucht werden müssen. Dazu gehören auch Mietshäuser. In der Pflicht sind die Besitzer, die unaufgefordert anzeigepflichtige Anlagen beim zuständigen Landratsamt melden müssen.
Wann muss überprüft werden?
Diese Pflichten gelten für Betreiber beziehungsweise Inhaber von Anlagen mit Speicher-Trinkwasser-Erwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwasser-Erwärmern mit einem Inhalt von über 400 Litern und/oder mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwasser-Erwärmer und Entnahmestelle.
Weitere Informationen auch zu akkreditieren Laboren sowie die notwendigen Meldeformulare sind veröffentlicht unter www.landkreis-lindau.de/buergerservice Suchbegriff „Trinkwasserschutz“.