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Sanierungs-Vorbereitungen für Tunnel Eching auf A96
Regierung von Oberbayern

Sanierungs-Vorbereitungen für Tunnel Eching auf A96

Der Tunnel Eching auf der A96 soll saniert werden. Ein Planfeststellungs-Verfahren wurde eingeleitet. Foto: Fotolia
Der Tunnel Eching auf der A96 soll saniert werden. Ein Planfeststellungs-Verfahren wurde eingeleitet. Foto: Fotolia

Der Tunnel Eching auf der A 96 im Streckenabschnitt AS Greifenberg – AS Inning wird nachgerüstet.

Die Regierung von Oberbayern bereitet sich auf die Sanierung des Tunnels Eching vor. Hierfür leitet sie ein Planfeststellungs-Verfahren für eine neue Verkehrsführung ein.Der Tunnel Eching auf der A96 im Streckenabschnitt AS Greifenberg – AS Inning im Landkreis Landsberg am Lech wird nachgerüstet. Während diesen bau- und betriebstechnischen Maßnahmen will die Autobahndirektion Südbayern die Verkehrsführung ändern.

Verkehr auf A96 soll während Tunnel-Sanierung Eching funktionieren

Eine vorübergehende Errichtung einer provisorischen zweistreifigen Fahrbahn in Richtung München ist in diesem Zuge geplant. Damit soll der Verkehr aufrecht erhalten werden. Auch die dazugehörigen technischen Anlagen und Anpassungen im Wegnetz sind hierbei eingeplant. Die Regierung von Oberbayern hat hierzu jetzt das Planfestellungs-Verfahren eingeleitet.

Planfeststellungs-Verfahren für Tunnel Eching auf A96

Ein Planfeststellungs-Verfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren. Dieses ist für den Bau oder Ausbau einer Bundesfernstraße vorgeschrieben. Alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange werden in diesem Verfahren geprüft und abgewogen. Alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange werden von der Bezirksregierung angehört. Auch der Öffentlichkeit werden diese Unterlagen vorgestellt. So werden die Pläne in den Gemeinden auf die sich das Vorhaben auswirken wird, ausgelegt.

Einwendungen für Baumaßnahme Tunnel Eching auf A96 möglich

Auch private Betroffene können während der Auslegungsfrist Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben. Ansprechpartner ist hierbei die auslegende Gemeinde oder die Regierung. Wichtig hierbei ist, sich an die Einwendungsfrist zu halten. Diese endet zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung. Nach Ablauf der Einwendungsfrist bittet die Regierung den Vorhabensträger um eine Stellungnahme zu den eingegangenen Schreiben. Im Anschluss daran wird entschieden, ob ein Eröterungs-Termin durchgeführt wird. Im gegebenen Fall werden alle Träger öffentlicher Belange und die Einwendungsführer zu dem Termin geladen. Falls sich während dieses Treffens ergeben sollte, dass die Pläne geändert werden müssen, erhalten wiederum alle Betroffenen Bescheid.

Unterlagen zu Umbau-Plänen für Tunnel Eching in Gemeinde

Die Unterlagen zu den Plänen, die den Tunnel Eching betreffen, werden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee ausgelegt. Einen Monat lang hat man Gelegenheit einen Blick auf die Pläne zu werfen. Sie können während der Dienststunden der Gemeinde eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zu Ort und Zeit der Auslegung gibt die Gemeinde ortsüblich bekannt. Auch inwiefern die Möglichkeit besteht, Einwände gegen die Planung zu erheben wird durch die Gemeine mitgeteilt. Zudem sind die Unterlagen ab November auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern aufrufbar.

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