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Der Internetdienst „Bing Maps Streetside“ der amerikanischen Firma Microsoft hat in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit erregt. Hierbei handelt es sich um ein paralleles Projekt zu dem ebenfalls vieldiskutierten Dienst „Google Street View“. Dort werden Straßenansichten mit auf Autodächern montierten Kameras aufgenommen und dann ins Internet eingestellt.
Für Unkenntlichmachung des betreffenden Gebäudes sorgen
Nach dem Einsatz des Landesamtes für Datenschutzaufsicht hat Microsoft nach anfänglicher Weigerung nun doch die Möglichkeit eingeräumt, dass jede Privatperson, die sich durch die Abbildung ihres bzw. des von ihr bewohnten Hauses in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlt, bereits vor der ersten Veröffentlichung der Bilder für eine Unkenntlichmachung des betreffenden Gebäudes sorgen kann.
Vorabwiderspruch im Zeitraum vom 1. August bis 30. September
Der Vorabwiderspruch kann jedoch ausschließlich im Zeitraum vom 1. August bis 30. September geltend gemacht werden. Eine zeitliche Begrenzung ist nach Angabe von Microsoft deshalb notwendig, damit das Unternehmen sicherstellen kann, dass alle eingegangenen Widersprüche tatsächlich vor einer Veröffentlichung der Bilder bearbeitet werden. Die Frist gilt für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Gebiet liegt oder nicht. Der Landkreis Lindau wurde noch nicht befahren und ist auch aktuell nicht im online abrufbaren Befahrungsplan von Microsoft aufgeführt. Selbstverständlich kann auch nach der Veröffentlichung jederzeit Widerspruch eingelegt werden.
Vorabwiderspruch im Landkreis Lindau
Der Vorabwiderspruch kann online oder per Brief eingelegt werden. In beiden Fällen ist das Formular, welches auf http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx bereitgestellt wird, zu verwenden. Anzugeben sind neben der Adresse ergänzende Informationen zum Haus wie Geschosszahl und Farbe, um eine eindeutige Identifizierung des Gebäudes bzw. der Wohnung in einem größeren Gebäude zu ermöglichen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.
Das Formular kann entweder sofort online ausgefüllt oder in ausgedruckter Form an folgende Adresse geschickt werden:
Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München
Wer keinen Internetzugang hat erhält das Formular im Landratsamt oder kann es auch unter der oben angegebenen Adresse auf dem Postweg anfordern.
Eingang des Widerspruchs wird bestätigt
Microsoft hat zugesagt, den Eingang des Widerspruchs jeweils zu bestätigen und den Widerspruch umgehend zu bearbeiten. Weiterhin hat das Unternehmen zugesichert, die Daten aus dem Formular nur für die Bearbeitung des Widerspruches zu verwenden und nach der erfolgten Bearbeitung unverzüglich zu löschen.