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Die Google-Fahrzeuge sind wieder im Allgäu unterwegs! In dem aktuellen Befahrungsplan des amerikanischen Unternehmens Google ist bis einschließlich Mai 2011 auch wieder das Gebiet des Landkreises Lindau vorgesehen. Die Spezialfahrzeuge sind mit Kameras ausgerüstet und fotografieren die Umgebung.
Verbesserung von Google-Kartenmaterial – kein Widerspruchsrecht möglich
Das Unternehmen teilte mit, dass die künftigen Befahrungen lediglich der Ergänzung und Verbesserung von Kartenmaterial dienen sollen, das unter anderem in den Dienst Google Maps eingebunden werden wird. Derzeit seien keine weiteren Veröffentlichungen von Panoramaansichten in Deutschland geplant. Aus datenschutzrechtlicher Sicht besteht deshalb – anders als bei den früheren Befahrungen – kein (Vorab-) Widerspruchsrecht der betroffenen Hauseigentümer bzw. Hausbewohner.
Frühere Kritik an Google: WLAN- Daten können nicht (mehr) erfasst werden
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat mit Unterstützung des TÜV Süd eines der Fahrzeuge untersucht. Ziel war festzustellen, ob dieses weiterhin geeignet ist, WLAN- Daten zu erfassen. Im April 2010 war bekannt geworden, dass neben der Bilderfassung auch Daten privater WLAN-Funknetze aufgezeichnet worden waren. Google sicherte daraufhin zu, zukünftig gänzlich auf eine WLAN-Datenerfassung zu verzichten. Das nun untersuchte Fahrzeug konnte derartige Daten aber nicht erfassen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kündigte an, in den folgenden Monaten Stichprobenkontrollen hinsichtlich der technischen Ausstattung der Fahrzeuge durchzuführen.
Konkurrenz-Unternehmen Microsoft am 9.Mai in Augsburg unterwegs
Ab dem 9. Mai werden außerdem in vier bayerischen Städten (Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg) Autos mit Spezialkameras unterwegs sein, um die Aufnahmen für den Geodatendienst Bing Maps Street Side machen. Es handelt sich dabei um einen mit Google Street View vergleichbaren Geodatendienst des Konkurrenz-Unternehmens Microsoft. Im Sommer soll der Dienst dann online gehen. Der Landkreis Lindau ist dafür bisher nicht vorgesehen.
Vorheriges Widerspruchsrecht kann genutzt werden
Der bayerische Innenminister hat sich nun zu Wort gemeldet und fordert von Microsoft ein vorheriges Widerspruchsrecht, wie es auch Google zugestanden hat. Microsoft räumt Hauseigentümern und Hausbewohnern bisher nur ein nachträgliches Widerspruchsrecht ein.