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Nach Google Street View plant nun auch Microsoft Kamerawagen in die Straßen zu schicken. Ab 9. Mai will Microsoft für den Kartendienst Bing Maps „Streetside“ auch Augsburg ablichten. Ohne Erlaubnis?

Die Protestwelle um den Kartendienst von Google Street View ist kaum abgeklungen. Schon startet der Software-Riese Microsoft mit einem Konkurrenz-Produkt: der Kartendienst Bing Maps soll nun um die Funktion detaillierter Straßenansichten erweitert werden. „Streetside“ heißt die Ansicht auf Bing Maps mit genauen Straßenfotos, wie der SPIEGEL berichtet.

Kein Widerspruchsrecht gegen Aufnahmen

Ab 9. Mai sind die Kameraautos für „Streetside“ in Nürnberg, Fürth, Erlangen und insbesondere auch in Augsburg unterwegs. Problematisch ist bei Bing Maps „Streetside“ das fehlende Widerspruchsrecht für die Anwohner und Unternehmen. Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister kritisiert die Straßenaufnahmen „Streetside“ von Microsoft heftig: Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar. „Beim Start des Geodaten-Dienstes von „Google Street View“ bestand das vorherige Widerspruchsrecht. Es sei nicht einzusehen, weshalb für den in jeder Hinsicht vergleichbaren Geodatendienst “Bing Maps Streetside“ von Microsoft etwas anderes gelten sollte.“

Das Internet vergisst nicht

Herrmann weist auch auf das Problem des Datenschutzes im Internet hin. Auch eine nachträgliche Löschung der Daten von Bing Maps Streetside schützt das Persönlichkeits-Recht von Mietern und Eigentümern nicht. „Das Internet vergisst nicht. Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff. Ein vorheriges Widerspruchs-Recht ist daher unverzichtbar“, so Innenminister Herrmann. Auch die Augsburger Bürger und Unternehmen können aktuell noch nicht gegen den Start von Streetside in Augsburg Widerspruch einlegen.

Kein Rechtsrahmen für Geodaten-Dienste

Bereits am 9. Juli 2010 wurde vom Bundesrat ein Gesetzentwurf für Geodaten-Dienste wie Google Street View beschlossen. Für Anbieter und Betroffene sollten verlässliche Regeln geschaffen werden. Der Gesetzentwurf für die Geodaten-Dienste wie Google Street View oder Bing Maps Streetside wurde jedoch noch nicht umgesetzt. „Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen genügt nicht, wie jetzt der Fall von Microsoft zeigt“, so der Innenminister.

Widerspruch erst im Nachhinein

Microsoft will die im Rahmen von Streetside gemachten Bildervon Häusern, Unternehmen und Bürgern erst im Nachhinein verpixeln. Dieser Zustand stößt sowohl beim Landesamt für Datenschutz als auch beim Innenministerium auf große Kritik.

Letzte Hoffnung Landesamt

Microsoft hat seinen Sitz in Bayern. Für die Datenschutzaufsicht ist deshalb das Bayerische Landesamt in Ansbach zuständig. Innenminister Herrmann ermutigt nun das Landesamt gegen Microsoft vorzugehen. Sollte sich Microsoft weigern, Vorab-Widersprüche zuzulassen, bleibe dem Landesamt keine andere Möglichkeit, als Microsoft den Start des Dienstes ohne vorherige Widerspruchs-Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu untersagen.

Schweiz ist gegen Google Street View

In der Schweiz hat Google mit Street View große Probleme. Das Schweizer Bundes-Verwaltungs-Gericht hat erwirkt, dass Google auf allen Street View Bildern Gesichter und Auto-Kennzeichen unkenntlich machen muss.

Was nun in Augsburg mit den Bildern von „Streetside“ geschieht ist noch unklar. B4B SCHWABEN wird weiter darüber berichten.

Bing Maps Streetside ist ab 9. Mai in Augsburg. Zum Fahrplan von Bing Maps Streetside

Über Bing Maps Streetside

Der Geodatendienst Streetside erweitert das bereits vorhandene, umfassende Kartenmaterial von Bing Maps um Panorama-Aufnahmen von öffentlichen Plätzen und Straßen und ermöglicht Internetnutzern, Städte auf Augenhöhe und in Echtansicht zu erkunden. Karten, Wegbeschreibungen und lokale Suchanfragen werden durch Streetside ergänzt. Die Bilder werden mithilfe einer 360-Grad-Kamera erfasst, die auf einem Auto montiert ist. Erfasst werden vorrangig Bilder von Straßen mit Geschäften und Plätzen (z. B. Parkplätze) von öffentlichem Interesse.

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