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von Martina Lakotta, Online-Redaktion
Kaum ein Verbraucher weiß, auf welche Zutaten der Bäcker für Semmel und Brot zurückgreift oder was der Metzger in Wurst und Leberkäs verarbeitet. Doch besonders Allergiker und Menschen mit Lebensmittel-Unverträglichkeiten sind auf genaue Informationen über die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel angewiesen. Deswegen müssen laut einer neuen EU-Regelung sämtliche Allergene ab nächstem Jahr auch auf unverpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Während die unabhängigen Verbraucherschützer von foodwatch diese Entwicklung begrüßen, äußert sich der bayerische Landtagsabgeordnete Eric Beißwenger und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion kontrovers. Er ist gegen einen „Beipackzettel für bayerische Semmeln“.
Informationspflicht über lose Lebensmittel für Allergiker notwendig
Die Informationspflicht über lose Lebensmittel soll Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten bei der Wahl der Produkte helfen. Die verpflichtende Kennzeichnung von Allergenen geht aus der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung hervor. Ab Anfang nächsten Jahres müssen die 14 Hauptallergene wie glutenhaltiges Getreide, Nüsse, Milch, Sojabohnen oder Fisch für lose verkaufte Waren angegeben werden. Auch alle allergen wirkenden Stoffe, die beim Herstellungsprozess oder der Verarbeitung verwendet werden, müssen dann angegeben werden.
Verbraucherschutzpolitischer CSU-Sprecher Beißwenger zu der EU-Verordnung
Geht es nach dem jüngst zum verbraucherschutzpolitisch ernanntem Sprecher Eric Beißwenger, würde eine „hinter der Ladenkasse hinterlegte Liste“ genügen. Sie könne „auf Nachfrage über potentielle Allergene in den unverpackten Lebensmitteln informieren“, sagt der CSU-Politiker. Gerade wenn es sich um häufig wechselnde Speisen handele, würden sich kleine Händler schwer tun, alle Angaben ordnungsgemäß zu machen. Deshalb sollten die bayerischen Behörden beim Vollzug auch pragmatisch vorgehen.
Verbraucherschützer von foodwatch zu der EU-Verordnung
Oliver Huizinga, foodwatch-Experte für Lebensmittelkennzeichnung, wertete die neuen Kennzeichnungspflichten als Fortschritt für Allergiker. Schließlich sei bekannt, dass bei einer nur mündlichen Information über die 14 Hauptallergene die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften erheblich größer sei. „Richtig wäre es, die Verbraucher bei loser Ware genauso über wesentliche Produkteigenschaften zu informieren, wie es bei verpackten Lebensmitteln längst vorgeschrieben ist“, so Huizinga.
foodwatch kritisiert EU-Verordnung zur Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht
Geht es nach den unabhängigen „Essensrettern“ von foodwatch, ist die bessere Allergen-Kennzeichnung zwar ein Schritt in die richtige Richtung – allerdings noch nicht genug: foodwatch spricht sich für noch genauere Kennzeichnungspflichten aus. An der neuen EU-Verordnung kritisieren sie „weiterhin mangelhafte Information bei Zusatzstoffen und Aromen“. Außerdem sei es „inakzeptabel, dass die Verbraucher nicht auch bei loser Ware über alle eingesetzten Aromen und Zusatzstoffe ins Bild gesetzt werden müssen“, so Huizinga. Für einige Zusatzstoffe müsse bei Brot in Bedientheken oder Speisen in der Gastronomie überhaupt keine Deklaration erfolgen, bei anderen nur in Form von Gruppen, wie z.B. „mit Farbstoff“ oder „mit Konservierungsstoff“.