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Kempten-Durach: Luftrettung im Allgäu dauerhaft gesichert
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Neuer Verkehrslandeplatz

Kempten-Durach: Luftrettung im Allgäu dauerhaft gesichert

Symbolbild. Foto: Rebecca Weingarten / B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild. Foto: Rebecca Weingarten / B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Regierung von Oberbayern hat den Sonderlandeplatz für den Hubschrauber „Christoph 17“ genehmigt. Dieser darf damit auf dem Verkehrslandeplatz in Kempten-Durach bleiben.

Den früheren Boden-Landeplatz am Klinikum Kempten gibt es nicht mehr. Die Station wurde im April 2012 aufgegeben. Seitdem ist der Rettungs-Hubschrauber „Christoph 17“ im nordöstlichen Bereich des Flugplatzes Kempten-Durach stationiert. Nun soll ein fester Landeplatz im südöstlichen Bereich angelegt werden.

„Christoph 17“ bekommt Sonderlandeplatz

Die Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH darf diesen Landeplatz für den Rettungs-Hubschrauber „Christoph 17“ in Kempten-Durach anlegen. Auch eine Luftrettungs-Station darf errichtet werden. Dazu gehört ein Dienstgebäude mit Hangar.

Nur Flüge mit Notfall-Patienten finden nachts statt

In Kempten-Durach sollen Starts und Landungen von Hubschraubern des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des Krankentransportes zulässig sein. Betreiber des Luftrettungszentrums ist wie bisher das Bayerische Rote Kreuz (BRK) mit Rettungs-Hubschraubern und Piloten der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim. Das technische Personal stellt das BRK. Planbare Flüge sind nur an Werktagen während der Tageszeit beziehungsweise maximal zwischen 6 Uhr und 22 Uhr zulässig. Flüge mit Notfall-Patienten dürfen wie bisher auch außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden.

Mehrjährige Diskussionen gingen der Entscheidung voraus

Sowohl in den kommunalen Gremien als auch in der Öffentlichkeit war die Standort-Suche intensiv diskutiert worden. Vorschläge wurden durch die Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH intensiv geprüft. Das Luftamt Südbayern hat die Alternativen unter rein rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Laut Luftamt ist der gewählte Standort technisch geeignet und im Hinblick auf die Umwelt-Auswirkungen wie beispielsweise Lärm vertretbar.

Der Standort bekam auch Gegenwind

64 Bürger hatten Einwände. Auch die Gemeinde Durach gab eine Stellungnahme ab. Hier wurden nochmals die Belange der Anwohner deutlich. Beides wurde ebenfalls geprüft. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die fachlichen Anforderungen wurden diese durch entsprechende Auflagen im Bescheid berücksichtigt. Seit Mittwoch, den 12. Juli liegt dieser bis Dienstag,den 25. Juli, bei der Gemeinde Durach zur Einsicht aus.

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