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Am 1. Januar 2016 tritt eine neue, verschärfte Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. „Sie schreibt einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergieverbrauch für Neubauten vor“, erklärt Martin Sambale, Geschäftsführer vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!). Das hat auch Auswirkungen auf die Neubau-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Zwar behalten bestehende Gebäude ihren KfW-Effizienzhausstandard, doch werden neue Förderstufen eingeführt. So können auch künftig auch anspruchsvollere Bauvorhaben unterstützt werden.
KfW-Effizienzhaus 40 Plus steigert Energieeffizienz von Wohngebäuden
Ab April 2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. Damit wird die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden gefördert. Hierbei wird ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien am Gebäude erzeugt und gespeichert. Beim KfW-Effizienzhaus 55 wird zudem das Nachweisverfahren vereinfacht. Aus dem Neubau-Förderprogramm komplett gestrichen wird zum 31. März das KfW-Effizienzhaus 70. Dieses entspricht in etwa dem dann gültigen gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten und damit nicht mehr förderwürdig.
KfW-Förderhöchstbetrag bei Komplettsanierung verdoppelt
Bereits 2015 wurde der Förderhöchstbetrag bei energetischen Komplettsanierungen von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit erhöht. Zum 1. April 2016 wird der KfW-Förderhöchstbetrag für den Neubaubereich von 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit verdoppelt. Gleichzeitig wird die Zinsbindung von zehn auf 20 Jahre verlängert. Zudem gibt es ab April auch bei Neubauten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Dies ist bei energetischen Sanierungen schon länger der Fall.
Neues Förderprogramm für mehr Kombi-Lösungen
Auch im Sanierungsbereich gibt es Neuerungen. Unter anderem führt die KfW zum 1. April Förderpakete im Bereich Heizung und Lüftung ein. Diese sind mit Tilgungszuschüssen von 12,5 Prozent beziehungsweise Investitionszuschüssen von 15 Prozent versehen. Damit sollen zusätzliche Anreize für effiziente Kombinationslösungen geschaffen werden. Beim Lüftungspaket wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle bezuschusst.
Bafa-Pauschalförderung steigt um 20 Prozent
Das Heizungspaket unterstützt die Umstellung auf besonders effiziente Öl- und Gasheizungen in Verbindung mit der Optimierung des gesamten Heizsystems. Wer sich beim Ersatz der alten Gas- und Ölheizung für den Wechsel zu erneuerbaren Energien entscheidet, wird mit Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) belohnt. Die Bafa-Pauschalförderbeträge steigen zum 1. Januar um 20 Prozent. Für einen Pelletskessel gibt es künftig mindestens 4.800 Euro an Zuschüssen – den Zuschuss von 600 Euro für Optimierungsmaßnahmen rund um den Heizungsaustausch mit eingerechnet. Unverändert bleibt zum Jahreswechsel die Förderung durch das bayerische 10.000 Häuser-Programm.