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Die Fellhornbahn GmbH verbreitert derzeit am Fellhorn die Pisten im Scheidtobel und im Bereich der Bierenwangabfahrt. Das wollte der bayerische Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) im Eilantrag verhindern und ist damit jetzt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert. Der LBV befürchtet, dass das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn gefährdet wird. Gleichzeitig läuft noch ein Eilantrag des LBV gegen einen Ausbau des Sessellifts der Scheidtobelbahn.
Die Bauarbeiten für den Pistenausbau und den Sessellift laufen bereits. Die Baugenehmigungen sind bzw. waren laut dem Landratsamt Oberallgäu trotz Eilantrag weiter gültig.
Das Verwaltungsgericht Augsburg bewertet die Baugenehmigung für den Pistenausbau als „voraussichtlich rechtmäßig“. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: „Den geplanten Baumaßnahmen stehen nach Auffassung der Kammer keine Belange des Boden- oder Naturschutzes entgegen; sie verstoßen weder gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention noch gegen die Vorgaben aus dem Habitat- oder Artenschutz.“
Zudem seien die Vorgaben aus dem Regionalplan Allgäu und der Raumordnung ebenfalls beachtet worden. Die projektbezogene Einschätzung der Fachgutachter sei nicht zu beanstanden.
Die Fellhornbahn GmbH bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als Etappenerfolg. „Sie bestätigt, dass die bisherigen Planungen und Genehmigungen auf einer fundierten Grundlage stehen“, sagen die Geschäftsführer Andreas Gapp und Johannes Krieg. „Gleichzeitig sehen wir die Entscheidung mit der gebotenen Sachlichkeit und werden die weiteren Verfahrensschritte weiterhin verantwortungsvoll begleiten.“
Der LBV zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts und will sie so nicht hinnehmen. „Nach unserer Einschätzung verstoßen die Pistenbaumaßnahmen weiterhin gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention und sind nicht genehmigungsfähig“, sagt Helmut Beran, Geschäftsführer des LBV.
„Wir prüfen weitere juristische Schritte, um dieses naturzerstörerische Großprojekt in einem der wertvollsten Gebiete der Allgäuer Alpen zu stoppen“, sagt Beran weiter. Der LBV kann innerhalb von zwei Wochen beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Noch offen ist die Entscheidung zu einem zweiten Eilantrag des LBV: Hier will er verhindern, dass der Sessellift der Scheidtobelbahn ausgebaut wird. Weil auch hierfür die Fellhornbahn GmbH bereits eine Baugenehmigung hat, laufen bereits die Bauarbeiten.
Der LBV geht von einer zeitnahen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg aus. „Was den geplanten Bau des Sessellifts angeht, hoffen wir, dass das Gericht in unserem Sinne entscheiden wird“, sagt Beran.
Das Verwaltungsgericht Augsburg teilt auf Anfrage mit, dass noch nicht absehbar ist, wann hier das Gericht eine Entscheidung trifft.