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Die Bauarbeiten für den neuen Sessellift am Fellhorn dürfen erst mal nicht weitergehen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Der Bayerische Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hatte gegen den Neubau der sogenannten Scheidtobelbahn einen Eilantrag eingereicht. Für das Gericht ist unklar, ob bei der Genehmigung zu Recht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet worden war. Der LBV befürchtet, dass die Arbeiten der Fellhorn GmbH den Lebensraum des Birkhuhns gefährden.
Weitergehen können die Bauarbeiten an der Piste bei der sogenannten Oberen Familienabfahrt. Hier sieht das Gericht keine Probleme mit dem Boden- und Naturschutz
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Gesetzeslage derzeit unklar sei. Durch das dritte Modernisierungsgesetz Bayern müsse keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Allerdings kann das Gericht im Rahmen eines Eilantrags nicht klären, ob das mit europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist.
„Eine endgültige Aussage über die Vereinbarkeit der Änderung der Gesetzeslage mit den Vorgaben des Europarechts und der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Seilbahn wurde hiermit jedoch nicht getroffen und blieb offen“, stellt das Verwaltungsgericht weiter klar. Die Grundsätzlichkeit müsse in einem nachgelagerten Klageverfahren geklärt werden.
Der LBV spricht von einem wichtigen Erfolg. „Das Gericht bestätigt in seiner Eilentscheidung, was wir seit Monaten kritisieren: Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Bauprojekt ist rechtlich hoch angreifbar und verstößt offensichtlich gegen europäisches Recht“, sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.
Anfang Juni hatte das Verwaltungsgericht einen weiteren Eilantrag des LBV abgelehnt. Der LBV wollte den Ausbau der Skipiste am Fellhorn verhindern. Auch hier befürchtete der LBV, dass das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn gefährdet werde. Das Verwaltungsgericht bewertete die Baugenehmigung für den Pistenausbau als „voraussichtlich rechtmäßig“.
Die Fellhorn GmbH hat zwei Wochen Zeit, sich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung zu beschweren. Allerdings hat sie mitgeteilt, dass sie den Empfehlungen des Gerichts folgen will. „Dass wir nun vorübergehend von einer rein verfahrensrechtlichen Frage betroffen sind, ist unangenehm – wir respektieren die Entscheidung und lösen sie so, wie es das Gericht selbst vorgeschlagen hat", sagt Johannes Krieg, Geschäftsführer der Fellhornbahn GmbH.
Dementsprechend bereite die Fellhornbahn mit den Behörden eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Seilbahn vor.