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Außengastronomie und Einzelhandel sind im Landkreis Ostallgäu ab Freitag, 21. Mai, mit click & meet wieder möglich – doch dazu ist die Dokumentation der Kontaktnachverfolgung zwingend erforderlich. Das erklärt das Landratsamt Oberallgäu. Ein Weg hierfür ist die Luca-App. Wenn der Gast oder Kunde die App auf dem Mobiltelefon hat und der Gastronom oder Ladenbesitzer die App unterstützt, gehe die Erfassung der Kontakte leicht und sicher von statten, teilt die Behörde mit.
App im Sinne des Gesundheitsschutzes
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Ostallgäu besitzt bereits die technischen Voraussetzungen für die Luca-App, um bei einem möglichen Corona-Fall schnell und datenschutzkonform an die Gäste- und Kundenlisten zu gelangen, heißt es weiter. Damit könne die Kontaktnachverfolgung zügig aufgenommen werden. Dies sei, so das Gesundheitsamt des Oberallgäus, ganz im Sinne des Gesundheitsschutzes. Zuletzt startete die Luca App auch schon im benachbarten Unterallgäu.
Landrätin Zinnecker steht hinter der App
Landrätin Maria Rita Zinnecker appellierte unterdessen an alle Unternehmer, Dienstleister und Freiberufler für ihre Kunden, Gäste oder Patienten, die Nutzung der Luca- App zu ermöglichen: „Die App spart Zeit und Papier und erleichtert uns im Gesundheitsamt die Arbeit im Fall der Fälle“. Sie hofft zudem auf eine rege Beteiligung an der digitalen Kontaktnachverfolgung. Auch wenn bei weiterem Rückgang der Inzidenzen zukünftig wieder private Treffen in größerer Personenzahl stattfinden können, könne die App wertvolle Dienste leisten. Lizensiert wurde die Luca-App vom Freistaat Bayern für alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, dass ein flächendeckender Einsatz erfolgt. Der Download und die Nutzung sind kostenfrei.
Kritik von IT-Sicherheitsforschern
Doch die App ruft bei Experten auch Skepsis hervor. Mehr als 70 deutsche IT-Sicherheitsforscher, darunter Spezialisten von der Ruhr-Universität Bonn und der TU Darmstadt, übten im April scharfe Kritik an der App. Diese müsse laut einer gemeinsamen Stellungnahme nämlich vier Grundprinzipien folgen: Zweckbindung, Transparenz, Freiwilligkeit und Risikoabwägung. Anders als bei der Corona-Warn-App, sei der Luca-App sei jedoch keine dieser Prinzipien erfüllt. „Es gibt keine technische Zweckbindung, sondern es wurden bereits weitere Geschäftsmodelle basierend auf Luca diskutiert. Damit entsteht eine Abhängigkeit von einem einzelnen Privatunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als Betreiber des Systems“, heißt es etwa. Ebenfalls scharf kritisiert wurden Risiken im Datenschutz. „Die Daten werden zentralisiert und auf Vorrat bei einem Privatunternehmen gesammelt und gespeichert“, kritisieren die Experten und warnen vor der Möglichkeit zum Datenmissbrauch oder eines Leaks.