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Die Skigebiete Balderschwang und Grasgehren sollen durch eine Verbindungsbahn zusammengefasst werden. Obwohl das betroffene Gebiet im Alpenplan (Zone C) verzeichnet ist, wurden die Pläne zur Skischaukel am Riedberger Horn von den Gemeinden und dem Freistaat befürwortet und genehmigt. Natur- und Umweltschützer äußerten sich kritisch dazu. Ein neues Gutachten des BUND Naturschutzes will nun einen unstabilen Untergrund ergeben haben.
„Geologisch labiles Gebiet“
„Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn befindet sich weitgehend in geologisch labilem Gebiet, daher ist das Vorhaben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben der internationalen Alpenkonvention nicht genehmigungsfähig“, fasst Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz, die Ergebnisse des neuen geologischen Gutachtens am Riedberger Horn zusammen. Die vorliegenden Flyschgesteine seien besonders rutschungsanfällig.
Regen könnte Erdrutsche auslösen
Der fortschreitende Klimawandel sorge künftig für extremeres Wetter, wodurch es verstärkt zu Hangbewegungen kommen werde. Besonders Starkniederschläge und längere Nässeperioden könnten Erdrutsche auslösen. Balderschwang gehört laut dem BUND Naturschutz zu den niederschlagsreichsten Gemeinden Deutschlands. Erst vor wenigen Wochen habe sich durch diese Gesteinsart wenige Kilometer vom Riedberger Horn entfernt an einer Skipiste eine größere Rutschung ereignet. Die Geschäftsführerin der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, Julia Wehnert folgerte: „Ohne Eingriffe in den Boden ist nach Überzeugung des BN eine Abfahrt zwischen Riedberger Horn und Balderschwang nicht möglich.“
Das Gutachten resümiert, dass der gesamte Hangbereich im Gebiet der geplanten Piste als labil zu bezeichnen sei. „Wir fordern daher die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf, die Alpenplanänderung am Riedberger Horn wieder rückgängig zu machen“, so Richard Mergner.
Der Alpenplan
Der Alpenplan gilt seit 45 Jahren und ist Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Die Zonen A und B dürfen unter weniger strengen Auflagen bedingt weiter erschlossen werden. Gebiet in der Ruhezone der Schutzzone C dürfen weder verkehrstechnisch noch intensiv-touristisch erschlossen werden. Für die Skischaukel am Riedbergerhorn stellt eine Ausnahme dar.
Bis in die 1970er Jahre waren viele große Erschließungsprojekte in den Bayerischen Alpen geplant – zum Beispiel Bergbahnen am Watzmann, Geigelstein, Hochgern, Innzeller Kienberg oder an der Garmisch-Partenkirchner Alpspitze. Mit Inkrafttreten des Alpenplans 1972 waren diese Pläne vom Tisch. Heute sind diese Berge immer noch weitgehend frei von technischer Infrastruktur.