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Neue Obergrenzen für Wertstoff-Annahme an Ostallgäuer Wertstoffhöfen
Landratsamt Ostallgäu

Neue Obergrenzen für Wertstoff-Annahme an Ostallgäuer Wertstoffhöfen

Symbolbild. Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
Symbolbild. Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de

Die Aufnahmekapazitäten der Wertstoffhöfe im Landkreis Ostallgäu sind begrenzt. Darum gelten in Zukunft für einzelne Abfallarten Mengenbegrenzungen.

von Tamina Andrasch, Online-Redaktion

Die Wertstoffhöfe im Landkreis Ostallgäu erfreuen sich immer größeren Zuspruchs. Im Vorjahr wurden knapp 60.000 Tonnen Wertstoffe abgegeben. Doch trotz der hohen Dichte an Wertstoffhöfen im Landkreis, stößt die Aufnahmekapazität immer häufiger an ihre Grenzen. „Ursache ist, dass immer häufiger Einzelmengen abgegeben werden, die haushaltsübliche Volumina deutlich überschreiten“, erklärt Josef Mayr von der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt. Das soll sich nun mit den Obergrenzen für Wertstoffe ändern. Da Wertstoffhöfe durch die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung für Privatpersonen, wie auch Unternehmen, zu einer funktionierenden Infrastruktur im Landkreis beitragen, sind die aktuellen Mengenbegrenzungen ein entscheidender Fortschritt.

Wertstoffhöfe des Landkreises nehmen nur Haushaltsmengen an

Denn laut Gesetz müssen kommunale Wertstoffhöfe nur Abfälle aus Privathaushalten annehmen. Dennoch kommt der Landkreis kleinen Gewerbebetrieben entgegen und erlaubt ihnen, diese Infrastruktur ebenfalls zu nutzen. Solange sie die haushaltsüblichen Mengen nicht überschreiten, ansonsten werden sie an private Entsorgungsfirmen verwiesen. Dies wurde in der Vergangenheit oft nicht berücksichtigt. So wurden größere Mengen angeliefert, was dazu führte, dass die Sammelcontainer zu schnell voll waren und andere Bürger abgewiesen werden mussten.

Mengen-Begrenzungen im Sinne der Bürger

Die Begrenzungen tragen dazu bei, dass beispielsweise die Containerwechsel geregelt stattfinden. Auch die Abfallgebühren können so stabil gehalten werden. Folglich werden Privatleute dazu angehalten, ihre Wertstoffe regelmäßig anzuliefern, damit haushaltsübliche Mengen nicht überschritten werden. „Mit den Mengenbegrenzungen stellen wir sicher, dass jeder, der zum Wertstoffhof kommt, seine Abfälle entsorgen kann und nicht Gefahr läuft, vor verschlossenen Containern zu stehen“, erklärte Mayr.

Papier, Altholz, Bauschutt und Co.

Die Mengenbegrenzungen gelten für Papier und Pappe, Altholz, Bauschutt, Grüngut, Spermüll, Restmüll und Gipskarton. Gebührenfrei können Papier und Pappe bis zu 0,5 Kubikmeter pro Woche, Altholz bis maximal 1 Kubikmeter pro Tag und Bauschutt und Grüngut bis zu einer maximalen Menge von je 0,25 Kubikmeter pro Tag von jedem Haushalt oder Betrieb entsorgt werden. Sofern an dem betreffenden Wertstoffhof eine Annahmemöglichkeit besteht.

Gebührenpflichtige Annahme von Wertstoffen

Gegen eine Gebühr können an sechs Ostallgäuer Wertstoffhöfen auch Spermüll, Restmüll und Gipskarton entsorgt werden. Auch hier greifen die Mengenbegrenzungen. Spermüll kann täglich bis maximal 2 Kubikmeter und Restmüll sowie Gipskarton bis zu maximal 0,2 Kubikmeter pro Tag gebührenpflichtig entsorgt werden.

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