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Kostenerstattung von Schulbusfahrten: Frist beachten!
Landratsamt Ostallgäu

Kostenerstattung von Schulbusfahrten: Frist beachten!

Schulbusfahrten können erstattet werden. Foto: Viktor Mildenberger / pixelio.de
Symoblbild Schulbus. Foto: Viktor Mildenberger / pixelio.de

Das neue Schuljahr ist bereits im vollen Gang. Wer die Kostenerstattung für die Beförderung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beantragen will, hat hierzu nicht mehr lange Zeit. Betroffene sollten unbedingt die Antragsfrist vor den Herbstferien beachten.

Das Landratsamt Ostallgäu informiert über die Möglichkeit der Kostenerstattung im Bereich der Schülerbeförderung. Bis zum 31. Oktober 2013 können hierfür noch Anträge gestellt werden. Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen können die Möglichkeit nutzen. Sie bekommen die für ihren Schulweg entstandenen Kosten dann durch den Landkreis Ostallgäu ersetzt. Anträge, die nach dem 31. Oktober 2013 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Fahrten mit Pkw genehmigen lassen

Falls der Schulweg im laufenden Schuljahr 2013/2014 mit dem Auto zurückgelegt wird, ist eine Erstattung der Kosten nur in Ausnahmefällen möglich. Daher sollte man sich bereits im Vornherein beim Landratsamt darüber informieren. Anträge werden beispielsweise genehmigt, wenn keine öffentliche Verkehrsbindung besteht. Erbringt die Nutzung des Autos an drei Tagen der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden, werden die Kosten für die Beförderung auch erstattet. Das Landratsamt Ostallgäu genehmigt auch Anträge von Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Berufs-, Berufsfachschüler sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen. Fragen zur Kostenerstattung beantwortet im Landratsamt Ostallgäu Frau Gellrich, Tel. 08342-911447.

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