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Bürgerentscheid in Eggenthal nach Eklat doch bestätigt
Landratsamt

Bürgerentscheid in Eggenthal nach Eklat doch bestätigt

Ein Jeder will schnelles Internet. Die Eggenthaler haben jedoch in Sachen Strahlenschutz bedenken, Foto: Fotolia DL
Ein Jeder will schnelles Internet. Die Eggenthaler haben jedoch in Sachen Strahlenschutz bedenken, Foto: Fotolia DL

Der Bürgerentscheid zur Breitbandversorgung in Eggenthal ist nun endgültig bindend. Drei Bürger wollten den Entscheid für ungültig erklären lassen weil die Gemeinde Einfluss in den Wahlverlauf nahm und versuchte, die Bürger zu beeinflussen.

Den Anschluss ans schnelle Internet haben viele bayerische Städte bisher nicht gefunden. Oft ist die Verlegung von neuen Kabeln mit hohen Kosten verbunden und aufwendig. Eine Alternative bietet die kabellose Verbindung, so wie sie in Eggenthal von der Firma Allgäu DSL installiert wird. Viele Bürger sorgten sich jedoch um die Strahlungsbelastung, die von den Funkmasten ausgehen wird, und hatten ein Bürgerbegehren zur Breitbandversorgung auf den Weg gebracht. Das Ergebnis wollten drei Eggenthaler für ungültig erklären. Der Grund: Die Gemeinde hat im vorherein Einfluss auf die Wähler genommen und Informationsblätter verteilt, auf denen die Bürger angeraten werden mit „Nein“ zu stimmen.

Gegen den Grundsatz der Sachlichkeit verstoßen

Am 24. März kam das Ergebnis des Bürgerentscheids ans Licht. 57,61 Prozent der Bürger und Bürgerinnen hatten gegen eine ausschließlich kabelgestützte Breitbandversorgung gestimmt. Anfang April beantragten dann drei Bürger den Entscheid wegen des unsachgemäßen Einflusses der Gemeinde für ungültig erklären zu lassen. Diesen Antrag hat das Landratsamt überprüft und bestätigt, dass einzelne nicht Einsicht in die Listen mit den Unterschriften für das Bürgerbegehren nehmen dürfen. Desweiteren war die Verteilung des Informationsblattes ein deutlicher Verfahrensverstoß. Zwar kann die Gemeinde zu Bürgerbegehren Stellung beziehen, ist aber zur Zurückhaltung verpflichtet. Sie darf keine unmittelbaren Empfehlungen an die Bürger abgeben, damit die „Waffengleichheit“ bei der Information der Bürger gewährleistet ist. Das Landratsamt bestätigt, dass die Gemeinde hier nicht richtig gehandelt hat.

Gemeinde befand sich im Rahmen der Zulässigkeit

Ungeachtet dieser Verstöße bleibt das Ergebnis des Bürgerentscheids gültig. Nach dem Landratsamt Ostallgäu würden Verstöße dieser Art nicht automatisch zur Ungültigkeit des Entscheids führen. Die Abstimmung ist nur dann nichtig, wenn die Beeinflussung der Abstimmenden konkret naheliegt und nicht nur theoretisch denkbar ist. Nach Auffassung des Landratsamtes hat sich die Gemeinde noch im Rahmen seiner Zulässigkeit bewegt. Es geht außerdem davon aus, dass sich die Bürger trotz der Verfahrensmängel über die beiden Seiten umfassend informiert und unbeeinflusst eine Entscheidung getroffen haben. Dies bekräftige auch die hohe Wahlbeteiligung von 78,21 Prozent und das eindeutige Ergebnis. In den einzelnen Orten und Abstimmungsbezirken sei es bei Bürgerentscheiden nicht ungewöhnlich, dass es zu unterschiedlichen Ergebnissen komme. Nun wird der Ausbau von drahtlosen Verbindungen vorangetrieben, dem Fehlverhalten der Gemeinde zum Trotz.

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