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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Zwei Fragen standen im Rahmen des Bürgerentscheids zur Debatte. Sollten beide Fragen von der Mehrheit mit einem Ja beantwortet werden, wären die Ergebnisse nicht miteinander vereinbar. So kam es schließlich auch. Deshalb entschied die Stichfrage über das endgültige Ergebnis.
50,61 Prozent befürworteten das Kreistagsbegehren
Die erste Frage des Stimmzettels befasste sich mit dem Kreistagsbegehren: „Sind Sie dafür, dass erst im Rahmen der Entwicklung eines neuen Konzepts für unsere Kliniken, unter Beteiligung der Bürger, auch über die Zukunft der Geburtshilfe für den gesamten Landkreis Neu-Ulm entschieden wird?“ In den 158 Stimmbezirken beantworteten 50,61 Prozent der Wähler diese Frage mit einem Ja, so das vorläufige Ergebnis. Die restlichen 49,39 Prozent im Landkreis sprachen sich dagegen aus.
Stichfrage zeigt: Geburtshilfe-Station in Illertissen soll erhalten bleiben
Als zweites entschieden sich die Wähler, ob sie dafür seien, dass die Geburtshilfe-Station der Illertalklinik in Illertissen erhalten bleibt. Eine deutliche Mehrheit von 67,71 Prozent bejahte die Frage des Bürgerbegehrens. 32,29 Prozent sprachen sich gegen den Erhalt der Geburtshilfe-Station aus. Da die beiden positiven Abstimmungs-Ergebnisse nicht miteinander vereinbar sind, entscheidet das Ergebnis der Stichfrage über die Zukunft der Geburtshilfe-Station in Illertissen. Hierbei mussten sich die Wähler entscheiden, welche der beiden Fragen für sie Priorität hat. Insgesamt 60,18 Prozent sprachen sich hierbei für die zweite Frage, also dafür, dass die Station erhalten bleiben soll, aus.
Antrag für landkreisweiten Bürgerentscheid zur Geburtshilfe-Station im Juli eingereicht
Im Landkreis Neu-Ulm sind insgesamt 131.984 Bürger als wahlberechtigt gelistet. Davon beteiligten sich 27,8 Prozent an der Abstimmung. Dabei wurden insgesamt 109.974 Stimmen abgegeben. Anfang Juli wurde der Antrag für den landkreisweiten Bürgerentscheid zum „Erhalt der Geburtshilfe-Station der Illertalklinik in Illertissen“ im Landratsamt eingereicht.