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Die 14. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ fand am 29. Juni 2012 im Landratsamte Günzburg statt. Die Schwerpunkte dieser Verbandsversammlung lagen einerseits im Bereich der Behandlung der Jahresrechnung 2011 und des Beschlusses der Haushaltssatzung für das Jahr 2012. Andererseits betrafen sie die Fortführung der Bebauungspläne für das Zweckverbandsgebiet, um „Baurecht“ für verschiedene Ansiedlungsvorhaben schaffen zu können.
Deutlicher Überschuss am Jahresende
Das finanzielle Ergebnis nach zwei Jahren ist Beleg für eine sehr erfolgreiche Zweckverbandsarbeit unter dem Vorsitz von Landrat Hubert Hafner. Zum 31. Dezember 2011 verfügt der Zweckverband per Saldo über einen deutlichen Überschuss. Dieser kam auch trotz Berücksichtigung der Erwerbskosten für das Zweckverbandsgebiet im Jahr 2010 zustande. Für das Haushaltsjahr 2012 sind keine Kreditaufnahmen beabsichtigt. Die Aufwendungen können entweder durch laufende Einnahmen gedeckt werden oder sind bereits durch Rücklagenentnahmen gedeckt. Mit der Fortführung der Bebauungsplanverfahren schafft der Zweckverband die Grundlage für weitere Grundstücksveräußerungen, insbesondere im Bereich des Teil- Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlich Theodor-Heuss-Straße“. Dort ist für das Jahr 2013 die „Baureife“ der Grundstücke angestrebt.
Bürgerbeteiligung wird großgeschrieben
Die beabsichtigte frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Teil-Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Leipheim (GuD)“ führt dieses Verfahren zur möglichen Realisierung des GuD- Kraftwerkes Leipheim einen Schritt weiter. Die ersten Planungen und Ergebnisse sollen nach einem entsprechenden Beschluss der Zweckverbandsversammlung im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes am Landratsamt zugänglich gemacht werden. Und zwar bei der Großen Kreisstadt Günzburg, bei der Stadt Leipheim sowie bei der Gemeinde Bubesheim. So können sich alle Bürgerinnen und Bürger umfassend und aus erster Hand informieren. Die Auslegung erfolgt bewusst nicht nur im Landratsamt, was aus formalen Gründen ausreichend wäre, sondern und vor allem auch in den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen der Mitglieder des Zweckverbandes. Dadurch hat die Bevölkerung direkt vor Ort die Möglichkeit sich Informationen zu beschaffen. Dies ist auch Teil des offenen Dialoges beim Zweckverband mit den Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die derzeit laufenden Planungen für das GuD- Kraftwerk.