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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Der Ausbau erneuerbarer Energien bringt viele Veränderungen mit sich: Atomkraft soll abgebaut werden, dafür Kraftanlagen für Wind, Sonne, Wasser verstärkt gebaut werden. Auch im Landkreis Günzburg muss erneuerbare Energie her, denn das Kernkraftwerk in Gundremmingen soll bald schon keinen Strom mehr erzeugen. IN jüngster Vergangenheit wurde ein Antrag auf sieben Windräder im Scheppacher Forst gestellt. Dieser wurde nun genehmigt. Gleichzeitig nahm die Antragstellerin ihren Antrag auf sieben weitere Windkraftanlagen sowie ein Umspannwerk zurück.
Sieben Mal 199 Meter für Scheppacher Forst
Das Landratsamt Günzburg hat jetzt ein umfangreiches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für ursprünglich 14 beantragte Windkraftanlagen mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 199 Metern im Scheppacher Forst zwischen Jettingen-Scheppach und Zusmarshausen abgeschlossen. Genehmigt wurden sieben Windräder, nachdem noch Mitte September letzte Unterlagen beigebracht wurden.
Auch Windräder für Augsburg genehmigt
Nördlich der Bundesautobahn A8 befindet sich der Standort für diesen raumbedeutsamen Windpark mit nun sieben genehmigten Windkraftanlagen. Zwei der genehmigten Anlagen befinden sich im Landkreis Günzburg, fünf befinden sich im Landkreis Augsburg. Alle genehmigten Windräder halten den von der Bayerischen Staatsregierung zukünftig vorgesehenen Abstand (10fache der Gesamthöhe) zur nächsten Wohnbebauung ein. Obwohl diese potentielle gesetzliche Regelung noch nicht in Kraft getreten ist, hat sich die Antragstellerin freiwillig bereit erklärt, das Genehmigungsverfahren von den ursprünglich nördlich und südlich der Bundesautobahn A8 geplanten 14 Windräder auf nur sieben Anlagen nördlich der Bundesautobahn A8 zu reduzieren.
Regierung von Schwaben hat letztes Wort
Das Landratsamt Günzburg hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Verfahren waren neben den beiden Standortkommunen auch fünf Nachbargemeinden, Naturschutzverbände und etwa zwei Dutzend Behörden beziehunsgweise Stellen auch die Bürgerinnen und Bürger beider Landkreise beteiligt. Wann die Antragstellerin letztendlich von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die sieben Windkraftanlagen Gebrauch machen kann, hängt nun maßgeblich von der Entscheidung der Regierung von Schwaben über die Zielabweichungsverfahren ab.