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Im LandkreisBürgerBüro und in der Dienststelle Krumbach laufen seit der Wiedereinführung des Altkennzeichens KRU am 20. Februar 2013 durch Landrat Hubert Hafner die Vorbereitungen auf Hochtouren. Gemäß den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung dar ein Kennzeichen maximal aus einer Kombination von acht Buchstaben und Zahlen bestehen. Daher will das Landratsamt Günzburg im Zuge der Wiedereinführung auch beim KRU-Kennzeichen vierstellige Ziffern ausgeben. Dies ist hier jedoch nur in Kombination mit lediglich einem Buchstaben möglich, um die Begrenzung auf acht Zeichen nicht zu überschreiten.
Ursprünglicher Reservierungstermin verschiebt sich um drei Wochen
Der ursprünglich bekanntgegebene Termin für die Reservierung von KRU-Kennzeichen am 11. März 2013 kann nun aus technischen Gründen nicht gehalten werden. Start für die Reservierung wird am 2. April 2013 ab 7.30 Uhr sein. Dabei soll gewährleistet sein, dass alle die gleichen Chancen bei der Reservierung haben.
KRU-Kennzeichen werden im Juli 2013 ausgegeben
Ab dem 10. Juli 2013 können die KRU- Kennzeichen dann an die Fahrzeughalter ausgegeben werden. Das Landratsamt Günzburg plant in diesem Zusammenhang einen KRU Umkennzeichnungstag, um der Nachfrage gerecht werden zu können. Der genaue Termin für die Erstausgabe der KRU-Kennzeichen sowie der KRU-Umkennzeichnungstag werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Reservierungen vor dem 2. April 2013 sind ungültig
Alle vor dem 2. April 2013 um 7.30 Uhr eingegangenen Reservierungswünsche sind damit ungültig, beispielsweise die der KRU-Party vom 28. Juli 2012.
Nummern-Reservierung gibt keinen Rechtsanspruch
Zudem gibt die Reservierung eines Kennzeichens keinen Rechtsanspruch auf eine Zuteilung. Es können Einzelfälle auftreten, bei denen – z. B. aus technischen Gründen, weil das Kennzeichen nicht ans Fahrzeug passt oder wenn eine Reservierung wegen EDV-Problemen nicht funktioniert hat – das Wunsch-Kennzeichen nicht ausgegeben werden kann. Solche Probleme können nicht ausgeschlossen werden.
Keine Reservierung von Einser-Nummern möglich
„Einser“- Nummern (z. B. KRU AB 1) können außerdem nicht reserviert werden. Diese können nur persönlich im Zuge einer Kfz-Zulassung am Schalter frühestens ab dem 10. Juli 2013 zugeteilt werden. Dabei ist auch weiterhin nur ein Einser-Kennzeichen pro Haushalt möglich.
Persönliche Zuteilung nur in Sonderfällen erforderlich
Für Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Ziffer, z. B. KRU A 3, gelten die gleichen Regeln wie bisher beim Unterscheidungszeichen GZ: Nur wenn es technisch er-forderlich ist, z.B. bei nordamerikanischen Importfahrzeugen – so genannte „Ami“-Fahrzeuge mit kleiner Aussparung für das Nummernschild – werden diese persönlich am Schalter ab dem 10. Juli 2013 zugeteilt. Dazu muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt wer-den.
Ansprechpartner für die Reservierung sind das LandkreisBürgerBüro sowie Dienststelle Krumbach unter der Telefonnummer 08221/95-999, der Faxnummer 08221/95-840 oder via Email über lbb(at)landkreis-guenzburg.de.