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Geschädigte Bürger erhalten mit den neuen Hilfsprogrammen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten vom Staat. In besonderen Fällen kann die Förderung sogar erhöht werden. Reparaturen von beschädigten und notwendigen hausratsgegenständen sowie die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats fallen ebenfalls unter die Förderung. Bereits erhaltene Soforthilfen werden dabei angerechnet.
Auch Unternehmen profitieren
Inzwischen können auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe und öffentliche/private Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur Aufbauhilfe beantragen. Diese gilt für die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sowie für Kosten der Wiederherstellung wirtschaftsnaher Infrastruktur. Zuschussanträge für die genannten Hilfsprogramme sind ab voraussichtlich anfangs nächster Woche auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg (www.landkreis-guenzburg.de) erhältlich. Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 08221/ 95 – 999. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt ebenfalls über das Landratsamt Günzburg.