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Im Landkreis Günzburg kursiert derzeit ein Schreiben einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Dieses stellt kein offizielles behördliches Schriftstück darstellt. Stattdessen wird versucht, hohe Gebühren von Gewerbe-Treibenden zu erpressen. Dahinter steckt eine private GmbH, die eine Auskunfts-Seite für Gewerbe-Treibende erstellt hat.
Teure Gewerbeauskunft-Zentrale mit bindenden Verträgen
Das Problem: „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ verlangt für die Nennung im Branchenbuch immense Kosten. Der Vertrag läuft zwei Jahre und kostet für diese Zeit fast 1.000 Euro – zuzüglich Umsatzsteuer. Vergisst man, den Vertrag drei Monate vor Ablauf der zwei Jahre zu kündigen, ist man mindestens für ein weiteres Jahr und 470 Euro an „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ gebunden.
Landratsamt warnt vor Gebühren-Falle
Das Landratsamt Günzburg weist aus gegebenem Anlass explizit daraufhin, dass es sich bei dem Schreiben nicht um ein behördliches handelt. Es richtet sich gezielt an Gewerbe-Treibende und trägt die Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“. Offenbar gab es Fälle, in denen Kunden von einer offiziellen Seite ausgingen – und den Fragebogen ohne Zögern ausfüllen.
Private GmbH steckt hinter Gewerbeauskunft-Zentrale.de
Damit binden sich die Kunden für zwei Jahre an das Betreiber-Unternehmen der Website. „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ ist lediglich ein Angebot einer privaten GmbH an Gewerbe-Treibende. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bietet den Unternehmern die Veröffentlichung ihrer Daten in einem Internet-Portal an. So sollen sich Werbeeffekte ergeben.
Teure Auskunft: Mindestgebühr für Werber liegt bei 956 Euro
Durch Unterschrift und Zurückschicken des ausgefüllten Formulars wird ein Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit eingegangen. Dabei werden pro Jahr Gebühren in Höhe von 478,20 Euro zzgl. Umsatzsteuer verlangt. Insgesamt ergibt sich somit also mindestens eine Gebühr in Höhe von 956,40 Euro.
Landratsamt: Keine Anmeldung eines Gewerbes
Das Landratsamt weist noch einmal explizit darauf hin, dass dieses Schreiben nicht die Anmeldung eines Gewerbes bedeutet. Gewerbe-Meldungen haben nach wie vor auf eigene Initiative der Gewerbe-Treibenden bei den Betriebssitz-Gemeinden zu erfolgen.