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Mitarbeiter des Landratsamtes hatten die jüngsten Hochwasserereignisse im Landkreis Günzburg analysiert. Im Juni 2013 waren weniger die großen Flüsse, sondern vor allem kleine Bäche betroffen, also Gewässer III. Ordnung. Bei lokalen Starkregenereignissen - wie sie Anfang Juni stattfanden - wurden besonders im westlichen Landkreis aus lieblichen Bächlein reißende Ströme.
Gemeinden müssen Gewässer instand halten
Für den Unterhalt dieser kleinen Gewässer sind in der Regel die Gemeinden zuständig. Auflandungen und Verengungen oder ungeeignete Durchlässe von Gewässern, aber auch Verklausungen an Durchlässen, können z. B. den Hochwasserlauf behindern. Dies in Ordnung zu bringen, ist Aufgabe der Gewässerunterhaltung.
Vorbereitet sein auf das nächste Hochwasser
In dem Rundschreiben regt Landrat Hafner an, über diese Pflichtaufgaben hinaus konkret zu prüfen, ob für einzelne Gewässer ein Hochwasser-Rückhalteprojekt sinnvoll ist. Hierbei ist aber qualifizierte fachliche Hilfe des Wasserwirtschaftsamtes und die Arbeit von Planungsbüros nötig. Nach Möglichkeit soll im Rahmen eines „integralen Rückhaltekonzeptes“ eine Gesamtbetrachtung des Einzugsgebietes erfolgen. Hafner: „Das nächste große Hochwasser wird vielleicht andere Bäche als diesmal betreffen. Aber eines ist sicher: Es kommt ganz bestimmt“.