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Die Initiative soll es den Asylbewerbern ermöglichen, einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten und gleichzeitig ihre Integration zu fördern. Das Projekt startet zunächst in der Stadt Leipheim sowie in der Marktgemeinde Ziemetshausen und soll schrittweise im gesamten Landkreis Günzburg ausgeweitet werden.
Ziel ist es, den Asylbewerbern, die in örtlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, eine sinnvolle und tagesstrukturierte Tätigkeit anzubieten. Landrat Hans Reichhart betont: „Wir möchten den Asylbewerbern, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, einen strukturierten Arbeitsalltag ermöglichen und sie bereits schrittweise an den Arbeitsmarkt heranführen. Asylbewerber können so für ihre erhaltenden Sozialleistungen eine Gegenleistung erbringen.“ So erhoffe sich der Landrat Hans Reichhart, dass die Einführung der verpflichteten gemeinnützigen Arbeit einen bedeutenden Beitrag zur Integration leisten wird: „Durch die tägliche Interaktion bei der Arbeit werden Sprachbarrieren überwunden. Der Erwerb der Sprachkenntnisse ist für eine erfolgreiche Integration unerlässlich.“
Gemäß §5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ermöglichen die Arbeitsgelegenheiten Asylbewerbern, Geduldeten und ausreisepflichtigen Ausländern eine gemeinnützige Beschäftigung. Für jede Stunde erhalten die Teilnehmer 80 Cent zusätzlich zu ihren Leistungen, die vom Freistaat Bayern erstattet werden. Die Arbeitsgelegenheiten stehen grundsätzlich allen arbeitsfähigen volljährigen Personen offen, die keiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen. Unter der Vorraussetzung, dass die Arbeit gemeinnützig ist, sind bis zu 20 Wochenstunden möglich.
Ralf Wetzel, Erster Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen, betont, dass die Kommunen im Landkreis Günzburg die Unterstützung durchaus gebrauchen können. Außerdem hebt er hervor, dass seine Kommune eine von zwei Pilotkommunen ist, in denen das Projekt zunächst umgesetzt werden soll: „Die Asylbewerber können unsere Mitarbeiter des Bauhofs bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sei es bei der Pflege von Grünanlagen oder für einfache Kehr- und Reinigungs- oder Unterhaltungsarbeiten. Dazu werden sie mit entsprechender Arbeitsschutzausrüstung ausgestattet und von qualifizierten Kräften unterwiesen, eingearbeitet und in Teams eingesetzt“, berichtet Ralf Wetzel abschließend.