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Seit Freitag, 17. Juni 2011, setzen alle bei der Hausmüllabfuhr eingesetzten Fahrzeuge das Identifikationssystem ein. Es handelt sich um einen Probebetrieb, der dem Test des Systems und der dafür eingesetzten Komponenten dient. Hierbei werden auch noch alle ordnungsgemäß angemeldeten Bio- und Restmülltonnen entleert, die bisher noch nicht den für das Identifikationssystem erforderlichen Chip erhielten.
98%der Behältnisse bereits mit Chip ausgestattet
In den Monaten April und Mai fand die allgemeine Ausstattung der Bio- und Restmülltonnen mit dem für das Identifikationssystem benötigten Transponder statt. In zwei Umläufen erhielten bisher nahezu 98 % aller vorhandenen Behältnisse den dafür erforderlichen Chip.
900 Behälter noch ohne Chip
Trotz der schriftlichen Ankündigung des jeweiligen Termins konnten noch nicht alle Behälter ausgestattet werden. Gründe waren, dass Behälter nicht bereitgestellt wurden, dass einzelne Behälter defekt sind und ausgetauscht werden müssen oder, dass die Überprüfung vor Ort falsche Behälterdaten ergab. Dadurch haben derzeit rund 900 der in den Meldeunterlagen erfassten Gefäße noch keinen Chip erhalten. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb startet den Echtbetrieb des Identifikationssystems erst, wenn alle ordnungsgemäß angemeldeten Gefäße mit einem Chip ausgestattet werden konnten und damit eine zuverlässige Leerung gewährleistet ist. Die Verwaltung und das Abfuhr-Unternehmen sind bemüht, die derzeit noch offenen Fälle in den kommenden Wochen abzuarbeiten.
Erlassung der Müllgebührenbescheide
Ab dem 2. Halbjahr 2011 erlässt der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises die Müllgebührenbescheide in eigener Regie. Alle Grundstückseigentümer erhalten deswegen in den nächsten Wochen ihren neuen Gebührenbescheid über die Hausmüllgebühren. Die seit mehr als 10 Jahren geltenden Gebührensätze bleiben auch nach der Umstellung unverändert. Den neuen Gebührenbescheiden liegen Vordrucke für Einzugsermächtigungen bei, die für die regelmäßigen Abbuchungen erforderlich sind. Ansonsten müssen die Gebührenzahler die Fälligkeitstermine selbst überwachen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Einzugsermächtigungen vorab zu erteilen.
Weitere Informationen
Vordrucke liegen aus beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb, in den Rathäusern der Städte, Märkte und Gemeinden. Zusätzlich ist das Formular auch auf der Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes zu finden. Für Fragen oder weitere Auskünfte ist die Abfallberatung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes unmittelbar bei der Dienststelle in Günzburg, Otto-Geiselhart-Straße 2, sowie unter der Telefonnummer 08221 – 95 456 oder per Mail unter eba(at)landkreis-guenzburg.de zu erreichen.