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Mit einem Schreiben hat das Bayerische Sozial-Ministerium der Kommune Günzburg dies mitgeteilt. Der Landkreis Günzburg ist dem Bundes-Arbeits-Ministerium von nun an als Options-Kommune gemeldet. Die Grundsicherung wird vom Landkreis Günzburg ab 2012 ohne die Bundes-Agentur für Arbeit übernommen. Die Anträge müssen nur noch formell geprüft werden
Vorteile für Arbeits-Suchende
Der Landkreis Günzburg hat in der Option besondere Aufgaben. So werden alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeit-Arbeitslosigkeit vom Landkreis Günzburg selbst überommen. Durch die Nutzung örtlicher Kontakte und Netzwerke ist der Land-Kreis Günzburg so flexibler. Der Land-Kreis Günzburg kann so auf die jeweilige spezifische Situation direkt vor Ort eingehen. Durch ein zielgerichtetes und abgestimmtes Vorgehen aller Teile der Kommunal-Verwaltung steigt die Pass-Genauigkeit. Ein weiterer Vorteil sind die bürokratisch kurzen Wege. Zudem erhöhen das Engagement örtlicher Entscheidungs-Träger und die direkte Ansprechbarkeit der zuständigen Sach-Bearbeiter die Bürger-Nähe.
Günzburg hat bereits im Juli 2010 entschieden
Bereits im Juli 2010 fiel die Entscheidung im Kreistag Günzburg. Mit einer 2/3-Mehrheit entschieden sich die Mitglieder des Kreis-Tags Günzburg für die selbstständige Übernahme der Grund-Sicherung. Die Arbeit-Suchenden im Land-Kreis Günzburg sind ab 1. Januar 2012 nicht mehr an die Bundes-Agentur für Arbeit gebunden. Die Aufgaben der Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende werden von da an aus einer Hand erfüllt.
Ein großer Schritt
Der Auftrag war klar. Die Verwaltung des Land-Kreises hatte Zeit bis zum Jahresende 2010. Bis dahin sollte sie den Antrag beim zuständigen Arbeits- und Sozial-Ministerium in München einreichen. Die Zahl der Options-Kommunen ist beschränkt. Maximal 25 Prozent aller Kommunen dürfen Grund-Sicherungs-Träger werden. Für Bayern durften noch sechs neue Kommunen zu den bisherigen vier hinzukommen. Um die sechs Options-Plätze hatten sich 16 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern beworben. Dann gab es einen Auswahl-Prozess
Ein passendes Konzept
Zur Umsetzung des Kreistags-Beschlusses hatte Verwaltungsrat Ralf Schreyer massiv beigetragen. Der bisherige Geschäftsführer des Jobcenters Günzburg hatte dem Gericht ein umfassendes Konzept unterbreitet. Dieses Konzept beinhaltete die künftige Versorgung.. Bei 16 antragstellenden Kommunen war das Sozial-Ministerium von 14 Konzepten überzeugt. Der Landkreis Günzburg belegte davon Platz 4. In Bayern stehen noch sechs Options-Plätze zur Verfügung. Somit ist dem Landkreis Günzburg ein Options-Platz sicher.
Vermeidung einer komplexen Misch-Verwaltung
Landrat Hubert Hafner sagt: „Wir wollen zum Besten für unsere hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Ziel ist es, Leistungen bei der Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende aus einer Hand zu gewähren. Dazu zählen Leistungen zur Arbeits-Integration und Leistungen zur Lebens-Unterhalts-Sicherung. Wir vermeiden die auch nach den aktuellen Gesetzes-Änderungen ungelösten Probleme einer komplexen Misch-Verwaltung.“