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Die kontinuierliche Betriebsüberwachung des Reaktorkerns von Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen hat Hinweise auf einen Brennelementdefekt ergeben. Um das betroffene Brennelement zu identifizieren und frühzeitig auszutauschen, wird die Anlage am 30. Oktober 2020 heruntergefahren.
Keine radiologisch messbaren Auswirkungen auf die Umgebung
Die Aufsichtsbehörde ist über den Sachverhalt informiert, eine Meldepflicht besteht nicht. Das Kraftwerk ist für das Auftreten von Brennelementdefekten ausgelegt. Spezielle Rückhaltesysteme sorgen auch in diesem Fall für einen sicheren Betrieb. Ein Brennelementdefekt hat keine radiologisch messbaren Auswirkungen auf die Umgebung.
Durch den Stillstand können Arbeiten vorgezogen werden
Der Stillstand wird gleichzeitig dazu genutzt, Arbeiten vorzuziehen, die ursprünglich erst für die Revision im Jahr 2021 vorgesehen waren. Beispielsweise werden Prüfaufgaben an Armaturen, Rohrleitungen, Behältern und elektrotechnischen Komponenten vorgenommen. Voraussichtlich werden die Wartungsarbeiten rund vier Wochen in Anspruch nehmen.
Hygieneregeln und Vorsorgekonzepte werden umgesetzt
Die bereits im Vorfeld der zurückliegenden Revision im Juni 2020 mit allen beteiligten Behörden abgestimmten und erfolgreich angewendeten, zusätzlichen Hygieneregeln und Vorsorgekonzepte zur Corona-Virus-Prophylaxe werden auch während des jetzigen Stillstandes umgesetzt. „Sowohl der Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der unserer Partnerfirmen sowie der Schutz der Menschen in der Region und der sichere Anlagenbetrieb stehen bei all unserem Tun im Fokus“, betont Kraftwerksleiter Dr. Heiko Ringel.