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Günzburg: Güllebonus soll bestehen bleiben
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Landratsamt Günzburg

Günzburg: Güllebonus soll bestehen bleiben

Der Güllebonus soll weiterhin bestehen bleiben. Foto: fotolia.de
Der Güllebonus soll weiterhin bestehen bleiben. Foto: fotolia.de

Der 2009 eingeführte Güllebonus sollte kleine Anlagen und ihre Wirtschaftlichkeit stärken. Momentan liegt die Zukunft des Güllebonus jedoch in der Schwebe. 

Die Gülle, die oft ungenutzt auf den Feldern verteilt wird, sollte so für die Biogaserzeugung interessanter gemacht werden. Daneben konnte auch der Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen reduziert werden. Jetzt soll die Vergütung rückwirkend geändert werden. Alfred Sauter initiierte dafür einen Dringlichkeitsantrag an den Landtag. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Erhalt des Güllebonus einzusetzen. „Die Vergütung für bestehende Biogasanlagen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) darf nicht angetastet werden. Dies gilt insbesondere für den Güllebonus der Biogasanlagen der Jahre 2004 bis 2008 und den EEG-Soli“, so Sauter.

Rückwirkender Eingriff in die Vergütung steht nicht zur Debatte

„Schutz des Eigentums und Vertrauen in die Entscheidungen des Staates sind Werte, die bei der CSU Bestand haben. Deswegen ist der Vertrauensschutz für Eigentümer und Betreiber von Biogasanlagen von elementarer Bedeutung“, fügt Sauter hinzu. Die Bayerische Staatsregierung lehnt daher einen rückwirkenden Eingriff in die Vergütung ab. Auch der Güllebonus für Anlagen mit Baujahr 2004 bis 2008 soll nicht gestrichen werden. Wir werden und auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck für die Eigentümer und Betreiber von Biogasanlagen einsetzen.“

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