Die Politik will langsam wieder zur Normalität zurückkehren. Deshalb wurden die Corona-Einschränkungen Anfang Juli erneut gelockert. Das gilt auch für den Landkreis Günzburg und betrifft vor allem die Gastronomie-Branche.
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Gastronomen in Bayerisch-Schwaben können wieder aufatmen: Seit dem 08.Juli 2020 gilt in Bayern eine Teilnehmerzahl von 100 Menschen, wenn Feiern in Innenräumen stattfinden. Zuvor waren nur 50 Teilnehmer einer „geschlossenen Feier“ erlaubt. Damit ist es also realistisch, zu größeren Veranstaltungen wie beispielsweise zu Hochzeiten oder Jubiläen zu laden. Wer im Freien feiern möchte, der kann ab sofort 200 Gäste statt wie bisher 100 Gäste einladen. Jedoch ist eine Zusammenlegung von Feiern, die in Innenräumen und im Freien stattfinden, nicht möglich.
Keine verpflichtenden Abstandsregeln
Das Landratsamt Günzburg teilte zudem mit, dass es bei geschlossenen Feiern auch keine verpflichtenden Abstandsregeln gibt. Das gilt auch für Aktivitäten wie Tanzen oder für das Sitzen an langen Tafeln. Wenn Einweg-Besteck und Einweghandschuhe verwendet werden, dann ist ab sofort auch ein Selbstbedienungsbuffet möglich.
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Auch Live-Musik ist seit 8. Juli wieder möglich: Hier gilt es lediglich zu beachten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Publikum gewahrt wird. Für Blasmusik und Sänger gilt ein Abstand von zwei Metern. Außerdem wurde die Corona-Sperrstunde wieder aufgehoben. Es gelten nun die Regeln, wie vor der Corona-Pandemie.
Kontaktdaten müssen weiterhin notiert werden
Was jedoch noch nicht erlassen wurde, ist die Pflicht, die Kontaktdaten der Gäste entsprechend den Vorgaben des Hygienekonzeptes zu notieren. Das sei jedoch laut dem Landratsamt Günzburg einer der wenigen Wehrmutstropfen.
Die Politik will langsam wieder zur Normalität zurückkehren. Deshalb wurden die Corona-Einschränkungen Anfang Juli erneut gelockert. Das gilt auch für den Landkreis Günzburg und betrifft vor allem die Gastronomie-Branche.
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Das Landratsamt Günzburg teilte zudem mit, dass es bei geschlossenen Feiern auch keine verpflichtenden Abstandsregeln gibt. Das gilt auch für Aktivitäten wie Tanzen oder für das Sitzen an langen Tafeln. Wenn Einweg-Besteck und Einweghandschuhe verwendet werden, dann ist ab sofort auch ein Selbstbedienungsbuffet möglich.
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Kontaktdaten müssen weiterhin notiert werden
Was jedoch noch nicht erlassen wurde, ist die Pflicht, die Kontaktdaten der Gäste entsprechend den Vorgaben des Hygienekonzeptes zu notieren. Das sei jedoch laut dem Landratsamt Günzburg einer der wenigen Wehrmutstropfen.