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Seit 22.06.2020 gelten für Vereine neue Regelungen in Bezug auf Beschränkungen für Vereinszusammenkünfte. Seit 17.06.2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn haushaltsfremden Personen gestattet. In Vereinsheimen können daher bis zu 10 Personen an einem Tisch Platz nehmen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert.
Landkreis Donau-Ries legt viel Wert auf Gemeinschaft
Seit 22.06.2020 sind nun auch Versammlungen bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Landrat Stefan Rößle freut sich über diese Lockerungen: „Unser Landkreis lebt mit über 4000 Vereinen das Brauchtum und die Gemeinschaft. Für unser Vereinsleben sind Zusammenkünfte wichtig und gerade in dieser anstrengenden Zeit brauchen wir diesen Zusammenhalt und den geselligen Austausch untereinander.“
Personenhöchstzahlen im Bereich Kultur erweitert
Für den Bereich Kultur sind die Personenhöchstzahlen erweitert worden: Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert. Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik ist ab 22. Juni 2020 ebenfalls wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium will in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen. Die Regelungen für die Gastronomie, etwa in Vereinsgaststätten, werden entsprechend erweitert. Hier gilt ab sofort wieder eine Sperrstundenzeit wie vor der Corona-Pandemie. Die bisherigen Hygieneregelungen bleiben bestehen.
Lektüre „Grundlagen der Vereinspraxis“ eingetroffen
Buchautor und Rechtsanwalt Richard Didyk, Referent der im letzten Jahr in Wemding angebotenen Großveranstaltung zum Thema Vereinsrecht hat in Zusammenarbeit mit der Hanns-Seidel-Stiftung sein aktualisiertes Werk „Grundlagen der Vereinspraxis“ zur Verbreitung an die Vereine des Landkreises zur Verfügung gestellt. Themen der umfangreichen Lektüre sind das Vereinsrecht mit Satzung und Haftung, Steuerrecht im Verein, die Datenschutz-Grundverordnung und Öffentlichkeitsarbeit im Verein. Interessenten können sich ein Exemplar kostenfrei im Landratsamt Donau-Ries abholen oder auf dem Regionalportal kostenfrei downloaden.