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Das Arbeitsgericht Neu-Ulm hat vorerst den Verhandlungstermin des Rechtsstreits zwischen dem Legoland und dessen Betriebsratsvorsitzenden verschoben. Der Termin bleibt weiterhin am 2. Mai 2013 bestehen, allerdings wurde er zeitlich von 10 Uhr auf 11 Uhr verlegt. Währenddessen hat die Tarifkommission der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Parkleitung zu erneuten Tarifverhandlungen aufgefordert. Das Legoland soll auf diese Aufforderung bis spätestens 30. April antworten. Doch eine Antwort scheint eher unwahrscheinlich: Die Parkleitung setzt weiter auf Eskalation und so spitzt sich die Situation weiter zu.
Rechtsstreit kann man sich sparen
In einem Schreiben vom 22. April wirft die Parkleitung Legoland der NGG einen „Wiederholten Verstoß […] gegen das Hausrecht“ vor und droht der Gewerkschaft mit einem Hausverbot. Tim Lubecki, Regionalgeschäftsführer der NGG Schwaben hält dieses Verhalten für absolut unnötig: „Ich empfehle Herrn Pedersen (Geschäftsführer Legoland), erst einmal einschlägige Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu lesen, so spart er sich weitere teure Rechtsstreits.“
NGG wird seine Zutrittsrechte weiterhin wahrnehmen
Die NGG sieht in ihrem Verhalten keinerlei rechtliche Verstöße. „Wir halten uns an Recht und Gesetz und melden unsere Betriebsbesuche rechtzeitig an. Selbstverständlich hat die Gewerkschaft zur Sicherung der Tarifautonomie ein Zutrittsrecht, welches wir auch in Zukunft wahrnehmen werden“, so Lubecki. Seine Gewerkschaftsmitglieder fordern schon seit Längerem einen Tarifvertrag für die Mitarbeiter des Legolands. Darin enthalten sein sollen höhere Einstiegslöhne sowie Lohngerechtigkeit in den oberen Lohngruppen.
Die Tarifverhandlungen werden von der Parkleitung strikt abgelehnt. Seit dem ersten Warnstreik im vergangenen Herbst leitete die Parkleitung drei fristlose Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden ein.