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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Insgesamt 57 Baumaßnahmen erhielten dabei eine Förderung. Weitere 56 Maßnahmen wurden im selben Zeitraum durch das Bayerische Zinsverbilligungs-Programm finanziell unterstützt. Laut den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart erhielt der Landkreis seit Januar 2015 Mittel in Höhe von 925.500 Euro.
Förderung für neuen und bestehenden Wohnraum
Durch diese Förderungen von Wohnungsbau trägt der Freistaat entscheidend dazu bei, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Im Rahmen der Programme wird zum einen die Bildung von Wohneigentum unterstützt. Zum anderen werden auch der Bau und die Modernisierung von bedarfsgerechten Mietwohnungen gefördert. Im Vordergrund steht dabei besonders der Bau von Einfamilienhäusern und Eigentums-Wohnungen, die von den jeweiligen Bauherrn selbst bewohnt werden.
Förderung richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien
Um eine Förderung bewilligt zu bekommen, muss der Bauherr mehrere Kriterien erfüllen. Neben dem Einkommen des Bauherrn spielt auch die Größe des Bauvorhabens eine entscheidende Rolle. Dieses richtet sich nach der Personenzahl der künftigen Bewohner. Beispielsweise wird bei einer vierköpfigen Familie als Richtwert von rund 145 Quadratmetern benötigter Wohnfläche ausgegangen. Zusätzlich richtet sich die Förderung nach dem Jahres-Bruttoeinkommen. Somit können alle Haushalte einen Förderantrag stellen, die unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegen.
Anträge werden nach Dringlichkeit bewertet
Maßgeblich ist dabei das Netto-Einkommen des jeweiligen Haushalts. Denn bei der Berechnung des Einkommens werden bestimmte Beträge vom Einkommen abgezogen. Daher kann das tatsächliche Haushalts-Bruttoeinkommen deutlich über den geltenden Grenzen liegen. Für Mietwohnraum in Mehrfamilien-Häusern ist der Antrag bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Bei Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus wird der Antrag beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt abgegeben. Die Anträge werden dann nach unterschiedlichen Dringlichkeiten eingestuft und dementsprechend gefördert. Bei Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern richtet sich die Dringlichkeit nach dem örtlichen Wohnungsbedarf. Bei Eigenwohnraum wird die soziale Dringlichkeit der Anträge bewertet.