Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Tamina Andrasch, Online-Redaktion
„Familienfreundlichkeit wird immer mehr zu einem Standortfaktor. Der Markt Offingen ist daher mit der am lokalen Bedarf orientierten Einrichtung neuer Betreuungsplätze für unter Dreijährige bei der Kindertagesstätte auf einem guten und zukunftsorientierten Weg. Es ist erfreulich, dass der Freistaat Bayern den Markt bei den erheblichen Investitionen tatkräftig unterstützt“, freut sich Landtagsabgeordneter Alfred Sauter. Neben der Finanzierung für den bedarfsgerechten Ausbau in Offingen stellt der Freistaat weitere 996.000 Euro für anderweitige Baumaßnahmen an der Kindertagesstätte zur Verfügung.
Kommunen sind für Kinderbetreuung zuständig
Deshalb ermitteln Bayerns Bürgermeister regelmäßig, wie viele Familien in welchem Umfang Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen. Daraufhin schaffen sie ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen. Dabei unterstützt sie der Freistaat Bayern, indem er den Bau neuer Kinderkrippen fördert und sich an laufenden Betriebskosten beteiligt. Mit 176.400 Euro wird nun auch der Landkreis Günzburg mit Markt Offingen im Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt.
Bedarfgerechtes Angebot an Betreuungsplätze notwendig
Ziel des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist es, zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Gefördert werden dabei zum einen notwendige Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Zum anderen soll auch aus der Umwandlung bestehender Möglichkeiten in Einrichtungen für Kinder über drei Jahren, Betreuungsplätze für jüngere Kinder entstehen. Zuwendungsempfänger sind dabei die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden.
Örtliche Bedarfsdeckung als überregionales Ziel
Es handelt sich bei dem Investitionsprogramm um eine Festbetragsfinanzierung, die als Zuschlag in Form einer platzbezogenen Pauschale zur Zuweisung nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes erfolgt. Die Pauschale beträgt 9.800 Euro je förderfähigem Betreuungsplatz. „Unser Ziel ist nicht das Erreichen einer bestimmten Quote bei Betreuungsplätzen, sondern die örtliche Bedarfsdeckung“, so Landtagsabgeordneter Dr. Hans Reichhart abschließend.