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Auch die Bodensee-Region hat die Vogel-Grippe bereits erwischt: In 64 Geflügel-Betrieben herrscht seit vergangener Woche Stallpflicht. Der Grund: Bei mehreren Wildvögeln in der Bodenseeregion das Vogelgrippe-Virus H5N8 festgestellt. Als erster Landkreis in Bayerisch-Schwaben leitete Lindau deshalb Maßnahmen ein, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Der Kontakt mit Wildtieren soll vermieden werden
Auch der Landkreis Günzburg zieht nach. Aus aktuellem Anlass wurde hier ebenfalls die Aufstallung des Geflügels angeordnet. Damit ist die landesweite Aufstallpflicht für Geflügel in Bayern umgesetzt. Ziel ist es, das Geflügel vor der Ansteckung durch Erreger der klassischen Geflügelpest (hochpathogenes Influenza A –Virus) zu schützen. Insbesondere soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen vermieden werden. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, müssen in einem Stall untergebracht werden. Auch Provisorien, die einen Schutz vor Wildvögeln und deren Ausscheidungen bieten, können als Stallhaltung anerkannt werden.
Noch keine Erkrankungen im Landkreis Günzburg
Bisher sind noch keine Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Günzburg aufgetreten. Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen bei Wildvögeln breitet sich jedoch sehr dynamisch aus. Nach den Fällen am Bodensee sind nun auch Fälle in den Landkreisen Landsberg und Augsburg aufgetreten. Eine weitere Verbreitung aufgrund des Vogelzugs entlang der Mindel, Kammel, Günz und Donau kann nicht ausgeschlossen werden.
Das muss zudem beachtet werden
Geflügelhalter müssen in den folgenden Wochen ihre Tiere konsequent beobachten. Darüber hinaus sind verschiedene Hygiene-Maßnahmen einzuhalten. So müssen die Halter saubere Kleidung oder Schutzkleidung tragen. Ihr Schuhwerk darf ausschließlich im Stall verwendet werden. Alternativ muss es vor dem Betreten des Stalls gereinigt und desinfiziert werden. Zudem werden die Geflügelhalter dazu angehalten, sich vor und nach Verrichten ihrer Arbeiten im Stall die Hände zu waschen.