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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Drückende Altlasten behinderten eine gründliche Sanierung des Unternehmens und forderten mehr finanzielle Mittel, als vorhanden waren. In den letzten Wochen ist auch noch die Strenesse-Anleihe gewaltig im Kurs gefallen. Jetzt musste die STRENESSE AG mit Sitz im schwäbischen Nördlingen Insolvenz anmelden. Allerdings mit einem Antrag auf Eigenverwaltung. Bereits vor einigen Wochen wurde der Sanierungsexperte Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH vom Aufsichtsrat in den Vorstand berufen. Seither fungierte er für das Modeunternehmen als Chief Restructuring Officer. Er sollte den Sanierungskurs unterstützen und so den langfristigen Erfolg des Unternehmens sichern.
50 Mitarbeiter werden vorerst entlassen
Der Sanierungsplan sah unter anderem vor, 50 Mitarbeiter aus allen Unternehmensbereichen bei STRENESSE zu entlassen. Bis Mitte des Jahres sollten die 50 von 400 Beschäftigten gekündigt werden. Mit der vorläufigen Anmeldung zur Insolvenz drohen weitere einschneidende Maßnahmen. „Wir wollen den begonnenen Weg der Restrukturierung weiter fortsetzen und das Unternehmen künftig so aufstellen, dass wir Wachstumschancen nutzen und dabei sehr kostendiszipliniert arbeiten", so Luca Strehle, Geschäftsführer der STRENESSE AG. Nach Aussagen aus dem Unternehmen gebe es bereits eine erfreuliche Vororderentwicklung der Kollektion Herbst/Winter 2014 sowie einen positiven Trend im eigenen Retail- und Wholesale-Geschäft.
Restrukturierungskonzept bereits ausgearbeitet
Der Vorstand hat bereits ein Restrukturierungskonzept erarbeitet, das in den kommenden Monaten weiterhin konsequent umgesetzt werden soll. „Der operative Geschäftsbetrieb wird weiter uneingeschränkt fortgeführt", betont Strehle. Für die Insolvenz wurde eine Eigenverwaltung beantragt. Die Eigenverwaltung sei für die Restrukturierung das geeignete Instrument, weil es Planungssicherheit für das Unternehmen bedeute und die Interessen der Gläubiger berücksichtige. „Wir wollen, dass STRENESSE schnellstmöglich wieder profitabel wird" erklärt Michael Pluta.
Eigenverwaltung erleichtert Sanierungsmaßnahmen
Die Eigenverwaltung wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestärkt. Damit wird der Gesellschaft ermöglicht, ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters in eigener Regie fortzuführen. Das Verfahren soll die Fortführung von Unternehmen in schwierigen Situationen ermöglichen.