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Als ein nützliches Element, das wichtige Anhaltspunkte bei der Ermittlung von Grundstückswerten liefern kann, hat Landrat Stefan Rößle die im Landratsamt vorliegenden Bodenrichtwerte bezeichnet. Er hält es daher für wichtig und richtig, dass die Gutachter-Ausschüsse nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der Immobilienwert-Ermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) und der Gutachter-Ausschuss-Verordnung (GutachterausschussV) im zweijährigen Turnus die Richtwerte neu ermitteln müssen. Zum 1. Januar sind diese nun vom Gutachter-Ausschuss des Landkreises Donau-Ries aktualisiert worden und können beim Landratsamt erfragt werden.
Durch Kaufpreise der letzten beiden Jahre ermittelt
Der Bodenrichtwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar. Der Bodenrichtwert wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Für die sieben Städte im Landkreis gibt es mehrere Bodenrichtwerte in den Innenstadtbereichen. Dies ist darin begründet, dass hier die Bodenrichtwerte die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles im historischen Altstadtbereich) berücksichtigen, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes.
Gutachter-Ausschuss beschliesst Bodenrichtwerte
Der Gutachter-Ausschuss für den Landkreis Donau-Ries hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner letzten Sitzung beschlossen. Dem Ausschuss gehören neben einem Juristen als 1. Vorsitzenden und Mitarbeitern des Landratsamtes u. a. Vertreter des Finanzamtes, des Vermessungsamtes und der Kommunen an. Es wurden Bodenrichtwerte mit und ohne Erschließungskosten für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche bauflächen sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerland und Grünland) festgesetzt.
Bodenrichtwerte sind Orientierungsdaten
Die Bodenrichtwerte haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschafts-Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Holen Sie sich die Bodenrichtwertliste
Die aktuelle Bodenrichtwertliste kann beim Landratsamt eingesehen bzw. erworben werden. Interessenten können sich an das Landratsamt Donau-Ries, Herrn Uwe Schwertberger, Haus C, 2. Stock, Zimmer 265, Tel. 0906/74-178 oder Fax 0906/74-43178, wenden.
Weitere Informationen unter: www.donau-ries.de