Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Das Landratsamt teilt mit, dass es die maßgeblichen Unterlagen zur Ermittlung und Kartierung des Überschwemmungs-Gebiets erhalten hat. Für den Bereich der Donau mit dem Tapfheimer Ortsteil Rettingen und den Schwaighöfen ist das zuständige Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth zuständig.
Bekanntmachung innerhalb von 3 Monaten
Die Behörde ist somit nunmehr gesetzlich verpflichtet, zunächst die vorläufige Sicherung des Überschwemmungs-Gebiets im Bereich der Donau durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries innerhalb einer Frist von 3 Monaten, d.h. spätestens bis Ende September 2011, zu veranlassen. Ein Ermessens-Spielraum ist dem Landratsamt hierfür vom Bundes- und Landesgesetzgeber nicht eingeräumt.
Zuständigkeitsverteilung
Nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung sind Überschwemmungs-Gebiete nicht vom Landratsamt Donau-Ries, sondern allein von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden zu ermitteln. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist amtlicher Sachverständiger in Abstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Umwelt.
Dreistündiges Fachgespräch
Auf Wunsch von Herrn Prof. Theobald fand zudem auf Einladung des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit am 10.05.2011 ein über dreistündiges Fach-Gespräch statt. Das Fach-Gespräch fand in den Räumen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth statt. Dabei wurden einzelne Rückfragen von Herrn Prof. Theobald eingehend erörtert. Die anwesenden Vertreter der Interessens-Gemeinschaft Rettingen sowie der Gemeinde Tapfheim wurden im Fachgespräch am 10.05.2011 über den neuesten Stand informiert. Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gehen davon aus, dass es keinerlei Zweifel am Vorliegen eines Überschwemmungs-Gebietes im langjährig und umfangreich geprüften Bereich Rettingens gibt.
Beauftragter Gutachter der Interessensgemeinschaft Rettingen
Das Landratsamt Donau-Ries betont insoweit, dass etwaige bis zum Ablauf der gesetzlichen Drei-Monatsfrist vorliegende Erkenntnisse zur Berechnung des Überschwemmungs-Gebiets im Verfahren zur vorläufigen Sicherung grundsätzlich noch Berücksichtigung finden werden. Dies gilt zum einen für mögliche Ergebnisse des von der Interessens-Gemeinschaft Rettingen beauftragten Gutachters. Die Erkenntnisse wären von der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung zu prüfen.
Erneute Überprüfung wird abgewartet
Zum anderen hat das Landratsamt mit Blick auf die kürzlich von Herrn Staatsminister Brunner (Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – StMELF) bei einem Besuch im Landkreis Donau-Ries zugesagte erneute Überprüfung des Überschwemmungs-Gebiets mit Schreiben vom heutigen Tage nochmals beim zuständigen Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit angefragt, ob dort zwischenzeitlich neuere Erkenntnisse vorliegen, die für das Verfahren zur vorläufigen Sicherung von Relevanz sein könnten.